Barsinghausen. Am 25. Februar 2022 ereignete sich auf der Straße Kirchdorfer Rehr der folgenschwere Unfall, bei dem zwei kleine Kinder (2/6) verstarben. Seit dem 24. Februar läuft der Prozess vor dem Landgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten E.P. und M.S. vor, ein Kraftfahrzeugrennen veranstaltet zu haben. E.P. (40) wurde wegen Mordes angeklagt, M.S. (40) wegen Beihilfe zum Mord. Nun wird am Donnerstag das Urteil erwartet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Sofern es im Hinblick auf die verstorbenen Kinder ein gerechtes Urteil geben kann, wird es auch angemessen sein?.
Schon zu Prozessbeginn zweifelte die Verteidigung den Mordvorwurf an und sah die juristischen Vorgaben als nicht erfüllt an. „Auch wenn großes Unrecht geschehen ist, darf ein Urteil nicht emotional gefällt werden“, so die Verteidigung von M.S. damals, „Nur Sekunden haben hier viele Leben zerstört.“ Für die Verteidigung war es auch kein Rennen, sondern ein Überholvorgang mit tragischem Ausgang.
Absurd hohe Geschwindigkeit ist noch kein Mordmerkmal
Richter Dr. Martin Grote hatte in einem Zwischenfazit am 21. März bereits einen Ausblick auf eine mögliche Entscheidung des Gerichts gegeben. Zu diesem Zeitpunkt erkannte das Gericht keine Mordabsichten. E.P. sei zwar mit absurd hoher Geschwindigkeit (180 km/h) in die uneinsehbare Kurve gefahren, habe aber noch versucht auszuweichen. „Wenn wir keinen Mord erkennen, können wir natürlich auch keine Beihilfe zum Mord erkennen", so der Richter zu seinem Zwischenfazit.
Hohe Strafen auf Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang möglich
Der Anwalt der Nebenklage bedauerte im Namen der Eltern diese Einschätzung. Die beiden Eltern der verstorbenen Kinder waren, bis auf den ersten Prozesstag, an jedem Prozesstag anwesend. Sie verfolgten teils unter Tränen die Aussagen und Zeugenaussagen.
Das Gericht sah es auch nicht als beweisbar an, dass die beiden Angeklagten mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen schon vor dem Unfall durch die Barsinghäuser Innenstadt fuhren, was eine Zeugin gesehen haben will. Auch eine Absprache zu einem Rennen erkannte das Gericht nicht.
Jedoch sei durch die Zeugenaussagen deutlich geworden, dass beide Fahrzeuge über längere Zeit nebeneinander fuhren, befand der Richter. Der Anwalt der Nebenklage begrüßte: „Die Angeklagte bleibt weiter in Untersuchungshaft. Bei einem Kraftfahrzeugrennen mit tödlichem Ausgang, auch wenn es keine Absprache gab, sondern es spontan entstand, könne man immerhin mit fünf bis sechs Jahren Haft rechnen.“ Daher hatten die Verteidiger von E.P. und M.S. eigene Unfallgutachter bemüht, um Fahrstrecken und Geschwindigkeiten herunterzurechnen. Die Staatsanwaltschaft bemängelte, dass die Gutachter mit entsprechenden Vorgaben auch ausrechnen könnten, dass der Unfall nicht stattgefunden hat. Aufgrund der vielen vermuteten Annahmen in den Beweisanträgen, lehnte Richter Grote diese ab. Er vertraut auf das Unfallgutachten von Unfallanalytiker Clemens Rehse, der seine Ergebnisse auch vor Gericht vorstellte.
Urteil kann kein Trost für die Eltern sein
Für die Eltern, die tapfer die Prozesstage besuchten, wird es vermutlich kaum ein Urteil geben, welches für ein Gefühl von Gerechtigkeit sorgen wird. Ob das für den morgigen Donnerstag erwartete Gerichtsurteil, welches im Namen des Volkes fallen wird, dass Gerechtigkeitsempfinden der Menschen treffen wird, bleibt abzuwarten.
Con-nect.de wird auch beim letzten Prozesstermin vor Ort anwesend sein.