Hannover / Kirchdorf. Der heutige Prozesstag bringt einige Überraschungen mit sich und ist inzwischen bereits beendet. Das Gericht hat einen Beweisantrag der Verteidigung abgelehnt, gleichzeitig einen Teil der Anklage abgewiesen und nahm weitere Sachverhalte zur Kenntnis. Danach sollten bereits Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des M. S. mit Plädoyers beginnen, doch die Verteidigung von E. P. überraschte mit einem neuen Beweisantrag, der nun das Verfahren verlängern wird..
Die Verteidigung von M. S. hatte bereits früh Zweifel an dem technischen Gutachten erhoben, wonach M. S. und die Angeklagte E. P. in etwa gleich schnell gefahren seien. Das neue Gutachten soll eine Geschwindigkeit von M. S. von rund 120 kmh vorsehen. Das Gericht wies allerdings den Antrag ab, da er lediglich auf einer Annahme und Schätzung basiere und nicht auf den Erkenntnissen des Unfallgutachtens. Das gleich schnelle Fahren nebeneinander hatten mehrere Zeugen und auch die Angeklagte E. P. im Prozess bestätigt. Auch die Verteidigung von E. P. stellte einen ähnlichen Beweisantrag zur Geschwindigkeit und Platzierung der Fahrzeuge auf der Unfallroute. Dieser Antrag wird nun geprüft, das Gericht geht aber davon aus, dass auch dieser Antrag abgewiesen werden kann. Auch hier wurden Annahmen und Schätzungen herangezogen: "Hier werden fiktive Werte zur Ausgangslage zugrunde gelegt". Die Staatsanwaltschaft argumentierte in eine ähnliche Richtung: "Wir können uns hier einen Wolf mit fiktiven Werten berechnen, aber was bringt das am Ende?" Die Verteidigung von M. S. erklärte, sie würde sich dem Beweisantrag der Verteidigung von E. P. nunmehr anschließen, woraufhin der Richter sagte: "Mit genug Vorgaben kann uns der Gutachter auch berechnen, dass der Unfall nicht möglich war."
Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass beide bereits in der Barsinghäuser Innenstadt vor dem Unfall mit ihren Fahrzeugen gesehen wurden, befand das Gericht als "im Bereich des möglichen", jedoch nicht als nachweisbar. Damit ist dieser Teil der Anklage vom Verhandlungstisch. Als nächstes wurden die Unfallverletzungen der E. P. verlesen sowie Dokumente hinsichtlich ihrer Arbeitszeit.
Inzwischen ist klar: es wird in der kommenden Woche noch kein Urteil gesprochen werden, da die Zeit nicht ausreicht, den neuen Antrag zu prüfen und zu bewerten sowie die Plädoyers zu hören und im Anschluss ein Urteil zu fällen. Der bislang letzte Sitzungstag am 30. März wurde soeben abgeräumt, der Prozess geht nach dem heutigen Tag erst am 6. April in die nächste Runde. Dabei sollen nur noch Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.