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Hätte Fabians Tod verhindert werden können? Ermittlungen gegen Jugendamt

Die Mutter mit den beiden Kindern. Quelle: privat.

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Barsinghausen. Am 13. Januar starb der kleine Fabian aus Barsinghausen. Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft der eigenen Mutter und ihrem aktuellen Lebensgefährte vor, den kleinen Fabian über Monate gequält und am Ende seinen Tod verursacht zu haben. Aktuell läuft unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Gerichtsprozess, ein Urteil wird im Dezember erwartet. Nun kam im Rahmen der Ermittlung Neues heraus. Möglicherweise wäre der Tod verhinderbar gewesen.

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Wie die Erste Staatsanwältin Katrin Söffker gegenüber den cevendo-Medien erklärte, habe der leibliche Sohn des Angeklagten Hinweise gegeben, die das Jugendamt Hannover nicht an das Regionsjugendamt weitergegeben haben könnte. Daher ermittele die Staatsanwaltschaft nun gegen zwei Mitarbeiterinnen der Landeshauptstadt Hannover. In der Rede ist ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung durch Unterlassen. Vielleicht hätte der Tod den kleinen Fabian verhindert werden können. Die letzte Frau des Angeklagten war vor seinen Attacken in ein Frauenhaus geflüchtet. Auch sie soll den Behörden Hinweise auf zwischenzeitlich in die Wohnung eingezogene Kinder gegeben haben. Fabian wurde laut Anklage bereits mehrere Monate gequält, auch die Obduktion des Jungen ergab solche Ergebnisse. Wäre das Amt eingeschritten und hätte einen vor-Ort-Termin veranlasst - vielleicht wäre das die Lebensrettung für Fabian und die Ersparnis für weitere Quälereien an seiner älteren Schwester gewesen. "Die Ermittlungen laufen, daher können wir derzeit keine weiteren Aussagen machen", betonte die Staatsanwältin. Und: "Es gilt die Unschuldsvermutung bis es zu einem Prozess und zu einem Urteil gekommen ist." 

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