Anzeige
Anzeige
Anzeige

Getöteter Vierjähriger – Prozessbeginn ist noch im Juni

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Hannover/Barsinghausen. Den Angeklagten wird u. a. vorgeworfen, im Januar 2023 den 4-jährigen Sohn der Angeklagten Malgorzata W. in der gemeinsamen Wohnung in Barsinghausen ermordet zu haben. Der 33-jährige Lebensgefährte von W., Daniel G., soll den Vierjährigen auch sexuell misshandelt haben. Noch im Juni soll der Prozess beginnen.

Anzeige

Die Angeklagten sollen die 2016 und 2018 geborenen Kinder der Angeklagten W. in der Wohnung des Angeklagten G. in Barsinghausen gemeinsam betreut haben. Dabei sollen die Angeklagten vor allem den Jungen über mehrere Monate körperlich misshandelt haben. Ein Oberkieferbruch des Jungen sei unversorgt geblieben.

Am 12. Januar 2023 soll der Angeklagte G. den Jungen mit einem Gegenstand und der Faust mehrfach gegen den Kopf und den Körper geschlagen haben, ohne dass die Angeklagte W. etwas dagegen unternommen haben soll. Beide Angeklagten sollen dabei den Tod des Jungen billigend in Kauf genommen haben, der in der darauffolgenden Nacht an seinen schweren Verletzungen verstorben sein soll.

Als die Polizei und die Rettungskräfte eintrafen, gaben die beiden Angeklagten an, das Kind sei von einer Treppe gestürzt – schnell hatten die Ermittler Zweifel an dieser Darstellung. Im Mai erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.

Daniel G. wird laut Anklage vorgeworfen, bereits kurz nachdem Malgorzata W. im Mai 2022 mit ihren Kindern zu dem Angeschuldigten nach Barsinghausen in dessen Wohnung gezogen war, begonnen zu haben, den 4-jährigen Jungen massiv zu misshandeln und zu quälen, weil ihn das Kind in seiner Liebesbeziehung zu der Mutter des Jungen gestört habe. Auch die Angeschuldigte W. habe nach anfänglichem Zögern an den Misshandlungen mitgewirkt, um die Beziehung zu dem Angeschuldigten G. nicht zu gefährden. Von den Misshandlungen – wenn auch nicht so massiv - sei auch die 6-jährige Tochter der Angeschuldigten W. betroffen gewesen. Beide Kinder seien regelmäßig geschlagen, gequält und zeitweise in einen unbeheizten dunklen Abstellraum eingesperrt worden. Durch die Misshandlungen habe der Junge insbesondere am 28. Dezember 2022 schwere Verletzungen erlitten, u.a. einen Oberkieferbruch, die unversorgt geblieben seien. In den letzten Wochen vor seinem Tod habe der Junge zudem kaum noch zu essen und zu trinken erhalten, so dass er stark untergewichtig gewesen sei.

Am 12. Januar habe der Angeschuldigte G. sein bereits zuvor geäußertes Vorhaben, den Jungen zu töten, in die Tat umgesetzt, indem er dem Kind mit einem harten Gegenstand zahlreiche Schläge gegen den Kopf und Körper versetzt und ihn dabei auch sexuell missbraucht haben soll. Die Mutter des Kindes soll dagegen nichts unternommen und den Tod ihres Kindes zumindest billigend in Kauf genommen haben, um die Beziehung mit G. fortführen zu können. Infolge der massiven Misshandlungen erlitt der Junge zahlreiche schwere Verletzungen, an deren Folgen er in der Nacht vom 12. auf den 13. Januar verstarb.

Prozessauftakt ist am 22. Juni vor der Jugendkammer des Landgerichts. Die 22 angesetzten Prozesstage ziehen sich bis in den Dezember.

Anzeige