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Doppelmord in Holtensen - Revision liegt Bundesgerichtshof vor

Ayas A. mit seinen Verteidigern. Archivbild: Prozessauftakt Doppelmord Holtensen.

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Holtensen. Im Juni 2022 wurde in Holtensen (Wennigsen) das Ehepaar U. brutal ermordet. Schnell geriet Ayas A., ein Arbeitskollege und Käufer der Autowerkstatt von U., unter Tatverdacht. Vor dem Landgericht wurde ein Indizienprozess geführt, bei dem das Gericht zu dem Schluss kam, dass aufgrund der vielen Hinweise nur A. der Täter sein kann. Jetzt liegt der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).  

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Am Montag, den 13. Juni 2022, kam das Verbrechen in Holtensen ans Licht. Der Angeklagte Ayas A. (23) hatte damals selbst die Polizei informiert, da sein 59-jähriger Arbeitskollege Karsten U. nicht zur Arbeit und zu einem privaten Treffen am Wochenende erschienen sei. Schnell rückte der 23-Jährige aber selbst in den Fokus der Ermittlungen. Der gebürtige Iraner hatte Karsten U. die Autowerkstatt, in der beide gearbeitet hatten, für 300.000 Euro abgekauft und sollte den Betrag in Raten abzahlen. Der 23-Jährige soll dann in Zahlungsschwierigkeiten geraten sein und auch weitere Zahlungsverpflichtungen gehabt haben sowie privat Darlehen aufgenommen haben.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover soll Karsten U. mit mehr 20 Messerstichen auf seinem Bürostuhl erstochen worden sein. Die Stichverletzungen betrafen Hals und Schulter. Noch während U. im Sterben lag, soll der Angeklagter mehrfach auf die Augen eingestochen haben. Die Blutspuren im Flur, wo die Ehefrau gefunden wurde, deuteten auf einen Kampf hin. Auf sie soll A. mehr als 50-mal in Oberkörper und Extremitäten eingestochen haben, hieß es in der Anklageschrift.

Der Richter folgte in der Urteilsbegründung am 27. April in weiten Teilen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dazu ausgeführt, A. habe sich nachweislich hoch verschuldet, nachdem er die Kfz-Werkstatt von Karsten U. abkaufte und sich in seinem Umfeld viel Bargeld geliehen. A. soll daher geplant haben U. zu töten, um so an Bargeld zu gelangen und kein weiteres Geld an U. zahlen zu müssen. Mit einem Firmen-PKW eines Essenslieferanten, welcher zur Reparatur in der Werkstatt war, soll er am Samstagmorgen des Tattages nach Holtensen gefahren sein. A. wurde morgens auf einem Überwachungsvideo einer Tankstelle gegenüber der Werkstatt gesehen, jedoch nicht im Fahrzeug. Das Fahrzeug wurde in Holtensen gesehen, jedoch nicht eindeutig A., führte die Staatsanwältin im Plädoyer aus. 

Die Schulden, ein offener Restbetrag beim Kaufpreis der Werkstatt, dass A. morgens wahrscheinlich mit dem PKW nach Holtensen fuhr und er am Vorabend noch die Adresse von U. googelte, vieles spreche für A. als Täter, sagte der Richter vor der Urteilsverkündung. „Es sind nur Indizien, aber es sind viele und alle deuten auf Ayas A. Es gibt keine Hinweise auf einen großen Unbekannten, der der Täter sein könnte“, so der Richter. A. wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt und das Gericht sah die besondere Schwere der Schuld, womit die Haft nicht nach 15 Jahren beendet wäre. 

Die Verteidigung von Ayas A. teilte kurz nach dem Urteil mit, dass sie in Revision gehen werde: „Wir halten den Angeklagten weiter für unschuldig und werden für sein Recht kämpfen." Auf Nachfrage beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte ein Sprecher, dass die Revision eingegangen sei. „Zum Sachstand lässt sich derzeit aber noch nichts sagen, weil die Sache erst vor wenigen Wochen eingegangen ist“, so der Sprecher des BGH.

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