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Doppelmord Holtensen: Ayas A. wegen Mordes verurteilt

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Hannover/ Holtensen. Das Landgericht Hannover hat heute den Angeklagten Ayas A. zu lebenslanger Haft wegen Mordes am Ehepaar U. verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nicht möglich. Mehr in Kürze.

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Der Richter folgte in der Urteilsbegründung in weiten Teilen dem gestrigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dazu ausgeführt, A. habe sich nachweislich hoch verschuldet, nachdem er die Kfz-Werkstatt von Karsten U. abkaufte und sich in seinem Umfeld viel Bargeld geliehen. Die 310.000 Euro für die Werkstatt sollte in nicht weiter definierten Ratenzahlungen erfolgen. „A. hat sich private Darlehen von mindesten 500.000 Euro beschafft, die er alle nicht bedienen konnte. Die Werkstatt hat kaum Geld abgeworfen. Sein Leben hat er nur durch immer weitere Darlehen bestritten“, so die Staatsanwaltschaft. Karsten U. habe in der Werkstatt öfter erzählt, dass er Banken misstraue und viel Bargeld im Hause habe. 

A. soll daher geplant haben U. zu töten, um so an Bargeld zu gelangen und kein weiteres Geld an U. zahlen müssen.  Mit einem Firmen-PKW eines Essenslieferanten, welcher zur Reparatur in der Werkstatt war, soll er am Samstagmorgen des Tattages nach Holtensen gefahren sein. A. wurde morgens auf einem Überwachungsvideo einer Tankstelle gegenüber der Werkstatt gesehen, jedoch nicht im Fahrzeug. Das Fahrzeug wurde in Holtensen gesehen, jedoch nicht eindeutig A., führte die Staatsanwältin ihren Verdacht aus. 

Im Haus soll A. dann Karsten U. mit 20 Messerstichen in Gesicht, Hals und Oberkörper getötet haben. Aus unbekannten Gründen erfolgten 14 weitere Stiche post mortem in die Augen. Sabine U. wurde mit 50 Messerstichen getötet. Die Einstiche waren so heftig, dass Finger fast abgetrennt und Rippen angebrochen waren. „Vielleicht nahm A. auch die Hausschlüssel mit und kehrte später zurück.“ Auffällig fand die Staatsanwaltschaft auch den wohl fingierten Überfall auf A. in seiner Werkstatt nach dem Mord. „Hier wollte er von sich ablenken.  Er wollte auch Mitarbeiter dazu bewegen, ihm ein falsches Alibi zu geben. Keiner weiß, wo A. an dem Samstagvormittag war“, so die Staatsanwältin weiter. 

A. soll auch versucht haben, Mitarbeiter in ein schlechtes Licht zu rücken, um von sich als Täter abzulenken. So soll ein Mitarbeiter viel Bargeld mit sich geführt haben, Scheine, die A. für eine Ratenzahlung genutzt haben will. Bewiesen ist das nicht. Die Schulden, ein offener Restbetrag beim Kaufpreis der Werkstatt, dass A. morgens wahrscheinlich mit dem PKW nach Holtensen fuhr und er am Vorabend noch die Adresse von U. googelte, vieles spreche für A. als Täter. „Es sind nur Indizien, aber es sind viele und alle deuten auf A. Es gibt keine Hinweise auf einen großen Unbekannten, der der Täter sein könnte.“ Die Staatsanwaltschaft fordert daher eine lebenslängliche Haftstrafe und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld, womit die Haft nicht nach 15 Jahren beendet wäre. „Bei der Tat war ein Vernichtungswille zu erkennen.“

Verteidigung kündigt Revision an

Richter Martin Grote fasste zusammen, es gebe viele Indizien und Einzelmerkmale, die alle eines gemeinsam hätten: sie führen alle zum Angeklagten und zu keinem großen Unbekannten. Daher sei die Kammer zu dem Entschluss gekommen, dass der Angeklagte wegen Mordes zu verurteilen sei. Die Tochter des getöteten Ehepaares, Tanja U., erklärte nach dem Urteil: "Ich bin sehr froh, dass der Mörder meiner Eltern verurteilt ist." Die Verteidigung des A. teilte mit, dass sie in Revision gehen werden: "Wir halten den Angeklagten weiter für unschuldig und werden für sein Recht kämpfen."

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