Holtensen. Die Anlieger in Holtensen klagen über die großen Probleme, die ihnen aufgrund der B217 Sanierung entstanden sind. Gerade nach der Winterpause hat sich die Situation drastisch verschlimmert. Täglich fahren tausende Fahrzeuge unbefugt durch die engen Dorfstraßen. Anstatt die Umleitung zu nutzen, durchfahren viele – auch weil die Navis sie entsprechend leiten – durch den Ort. Die Polizei kontrolliert täglich, dennoch sind Zäune, Auffahrten, Dachrinnen und PKW beschädigt worden und die Verursacher verschwunden. Die Anwohner haben mittlerweile selbst Schilder aufgestellt. Gemeinde und Landesbehörde sind für weitere Maßnahmen die Hände gebunden.
„Die Gemeinde steht in engem Kontakt mit der Landesstraßenbehörde. Natürlich ist es sowohl im Interesse der Gemeinde als auch der Landesstraßenbehörde, dass die bestehenden Regelungen eingehalten werden“, erklärt Bürgermeister Ingo Klokemann auf Nachfrage von Con-nect.de, „Damit in dieser Angelegenheit soweit möglich auch Kontrollen stattfinden, stehen wir auch in engem Kontakt mit der Polizei. Aus nachvollziehbaren Gründen ist eine durchgehende Kontrolle für die Polizei aber leider nicht möglich.“ Soweit es Maßnahmen gibt, die zu einer Verbesserung führen, setze die Gemeinde sich für deren Umsetzung ein. Sowohl die Landesstraßenbehörden als auch die untere Straßenverkehrsbehörde hätten sich diesbezüglich immer sehr kooperativ gezeigt. „Leider ist es aber so, dass nicht alle Möglichkeiten rechtlich umsetzbar sind bzw. auch wirklich eine Verbesserung der Situation darstellen“, bedauert der Bürgermeister. So wäre beispielsweise eine Sperrung ab Steinkrug ein Eingriff, der gegenüber allen, die die Strecke zwischen Springe und Wennigsen befahren müssen, nicht zu vertreten. Dies würde insbesondere für die Berufspendler einen erheblichen Eingriff darstellen, obwohl die von ihnen befahrene Strecke eigentlich gar nicht betroffen ist. Die Ortsdurchfahrt in Holtensen ganz zu sperren, wäre mit erheblichen Nachteilen für die Anwohner verbunden.
Landesbehörde und Gemeinde bieten weiterhin Gespräche an
„Die beiden Umleitungsstrecken zur Maßnahme der Ortsdurchfahrt in Holtensen im Zuge der B217 sind hinreichend beschildert“, erklärt ein Sprecher der Landesstraßenbehörde auf Nachfrage, „Weiterhin weist die Landesbehörde auf der Website und in den Medien öffentlich und nachdrücklich auf die Benutzung der Umleitungsstrecken hin.“ Die Landesbehörde empfiehlt zudem den Verkehrsteilnehmern die NUNAV-App als Alternative zu gängigen Routenplanern, da die gesperrten Straßen von der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) eingepflegt und die Verkehre gleichmäßig verteilt werden. Mit der Gemeinde Wennigsen und der Verkehrsbehörde der Region Hannover stimmt sich die Landesbehörde regelmäßig ab, so der Sprecher weiter, um gegebenenfalls nachzusteuern. „Um die Belastung für die Anwohner in Holtensen durch den illegalen Durchgangsverkehr zu verringern, werden derzeit weitere Maßnahmen geprüft.“
Die Landesbehörde stehe darüber hinaus allen Anliegern bei Problemen oder Anregungen zur Verfügung und sei mit diesen bereits in einem engen Austausch, um weitere Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. „Wie bereits angekündigt, wird die Anfahrbarkeit zu den Grundstücken der Gewerbetreibenden jederzeit gewährleistet.“ Auch der Bürgermeister lädt Anwohner und Gewerbetriebende erneut ein, im Gespräch zu bleiben: „Darüber hinaus sind alle betroffenen Gewerbetreibenden eingeladen, an den einmal pro Woche stattfindenden Baubesprechungen teilzunehmen. Dadurch besteht sowohl die Möglichkeit, sich über die aktuelle Situation zu informieren, als auch Probleme und Lösungsmöglichkeiten in diesem Rahmen zu besprechen. Auch Vertreter der Gemeinde sind bei jeder Baubesprechung anwesend, um die Anliegen mit aufzunehmen und Lösungen für auftretende Probleme zu finden.“
Entspannung der Situation wohl erst mit dem nächsten Bauabschnitt
Da in Kürze aber auch die Arbeiten im Kreuzungsbereich beginnen, wird es zumindest im Hinblick auf das illegale Durchfahren des Ortes zu einer Verbesserung der Situation kommen, ist der Bürgermeister zuversichtlich. Denn dann ist ein erneutes Auffahren auf die B 217 nicht mehr möglich, sodass das unerlaubte Fahren durch den Ort nicht nur verboten ist, sondern damit auch mit keinem Vorteil mehr verbunden wäre.