Barsinghausen/Hannover. Der heutige fünfte Prozesstag zum Unfall Kirchdorfer Rehr vor dem Landgericht Hannover war der bislang kürzeste. Der Richter hatte jedoch noch eine Ersthelferin geladen. Diese hat sich aufgrund der Berichterstattung selbstständig beim Gericht gemeldet, um ihre Eindrücke zu schildern. Sie hatte sich nach dem Unfall um die Mutter gekümmert. Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte M.S. hatte am ersten Prozesstag angegeben, auch Ersthelfer bei der Mutter gewesen zu sein. Auch frühere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zur wegen Mordes angeklagten E.P. wurden verlesen. .
Nach dem gestrigen sehr langen und informationsreichen Prozesstermin meinte Richter Grote heute, dass allen Beteiligten ein Schreibtischtag gut tun wird. Trotzdem hatte er noch eine weitere Zeugin geladen und es wurden einige Schriftstücke verlesen und eingebracht. Einige Details zur Vergangenheit der Angeklagten E.P. wurden dadurch bekannt.
Ersthelferin und Mutter in Tränen
Richter Grote hatte noch eine Zeugin geladen, die als Ersthelferin kurz nach dem Unfall vor Ort war und sich um die verletzte Mutter kümmerte. Die 57-jährige Polizistin aus Bad Münder war privat bei ihrem Pferd. Dieses ist im Stall in unmittelbarer Nähe zum Kirchdorfer Rehr untergebracht. „Wir hörten nur den Knall und uns war klar, dass war ein Unfall“, beschreibt die Frau. Sofort hätten sie die Pferde angebunden und seien über die Weide zum Unfallort gerannt. Schnell sahen sie den Nissan, welcher auf der Fahrerseite auf der Weide lag - der Wagen der verunglückten Familie. „Ich habe eines der Kinder gesehen und mir war sofort klar, da kommt jede Hilfe zu spät“, berichtete die 57-Jährige unter Tränen. Sie habe dann die Mutter, die verletzt im Auto saß und drohte aus dem Sitz zu rutschen, festgehalten und getröstet. Sie sah auch einen 28-jährigen Kollegen. Dieser war schon zuvor als Zeuge geladen. Er kletterte in das Fahrzeug, um die Kinder herauszuholen. Die Helfer fanden das zweite Kind unter den Einkäufen. „Ich dachte dann, es müsste doch noch jemand auf dem Fahrersitz sein. Dann sah ich das blutverschmierte Gesicht des Vaters, welches mich erschrocken ansah.“ Zeugin und Mutter weinen im Gerichtssaal. Da einige der eintreffenden Feuerwehrleute noch sehr jung gewesen seien, wollte lieber sie bei der Mutter bleiben. Etwa 20 Minuten sei sie geblieben, habe versucht die Eltern zu beruhigen. „Als dann die Einsatzkräfte alles übernommen haben, sah ich, wie Helfer versuchten eines der Kinder hinter dem Auto zu reanimieren“, erinnert sich die Polizistin. Sie sei weiter umhergegangen, um anderen zu helfen. In einem dunklen Auto habe sie dann eine Frau gesehen (E.P.): „Sie schaute auf das Kind, welches reanimiert wurde. Schockiert wiederholte sie die Worte ´Was habe ich nur getan`“. Ein weiterer Polizist erkannte die Zeugin aus Bad Münder. „Ach, du bist auch hier. Jetzt können wir wohl nichts mehr tun“, hat er zu mir gesagt.
Ob sie den Angeklagten M.S. gesehen habe, wollte der Richter von der 57-Jährigen wissen. Sie konnte sich nicht an ihn erinnern. Es seien zu Beginn nur wenige Ersthelfer gewesen, die sich auf die verunglückten Autos aufteilten. Sie sei die ganze Zeit bei der Mutter geblieben. Am ersten Prozesstag sagte M.S. aus, dass er bei der Mutter gewesen sein will, um zu helfen. Nach der Aussage bedankte sich der Vater bei der Ersthelferin. Er tröstete weiter seine Frau.
Sachverständige gegen Gutachter
Die Verteidiger von M.S. und E.P. gaben am fünften Prozesstag an, dass sie ihre eigenen Sachverständigen auf das Gutachten ansetzen werden und die Ergebnisse später bekannt geben werden. Gerade die Verteidiger von M.S. zweifeln an, dass der Cupra so schnell wie der Audi gewesen sei. Der kurze Ausschnitt aus dem Dashcam-Video könne dies nicht hinreichend beweisen.
Staatsanwaltschaft hatte E.P. bereits im Blick
Der Richter verlas dann noch kurz und knapp diverse Schriftstücke. Weder E.P noch M.S. hätten unter Drogen, oder Alkoholeinfluss gestanden. Auch die Behandlungsakte der Eltern wurde verlesen. Auch sie waren schwer verletzt in die MHH eingeliefert wurden. Die Mutter mit dem Rettungshubschrauber Christoph 4. Sie verbrachte auch längere Zeit auf der Intensivstation.
Interessant waren Unterlagen aus dem Jahr 2015. Die Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte E.P. schon damals im Blick – wegen Fahrverstößen. Zum einen war sie unter stärkerem Alkoholeinfluss gefahren. Später wurde ihr noch Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Die Beurteilung damals - E.P. sei ungeeignet, um ein Fahrzeug zu führen. Später erhielt sie ihren Führerschein zurück. 2022 ließ sie einen polnischen Führerschein umschreiben, sagen Dokumente der Region Hannover aus.
Am 15. März werden einige dieser Erkenntnisse noch genauer vom psychologischen Gutachter von E.P. erläutert werden. Der Richter möchte auch noch einen Zeugen anhören, der E.P. nach dem Unfall erneut hat fahren sehen, obwohl sie nach dem Unfall den Führerschein abgeben musste. Arbeitskollegen von P., die schon als Zeugen gehört wurden, hatten sie zwar mit einem neuen Passat in Verbindung gebracht, P. aber nie direkt damit fahren gesehen.