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Kirchdorfer Rehr: Das Urteil ist gefällt

Statement der Eltern zum Urteil

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Kirchdorf / Hannover. Nach einem Unfall auf der Straße Kirchdorfer Rehr bei Barsinghausen, bei dem zwei Kinder in Folge eines Autorennens verstarben, wurde heute das Urteil gefällt. Die Angeklagte Ewa P. wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe, der Mitangeklagte Marco S. zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Ewa P. werden dabei die 21 Tage Untersuchungshaft aus Polen und die sieben Monate in Deutschland auf die Strafe angerechnet.

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Die Fahrerlaubnis wird der Angeklagten Ewa P. für fünf Jahre, dem Angeklagten Marco S. für drei Jahre entzogen.

Das Gericht folgte im Urteil im wesentlichen der Staatsanwaltschaft, beide wurden schuldig gesprochen, unter anderem an einem Autorennen mit Todesfolge sowie mehreren Körperverletzungen beteiligt gewesen zu sein.

Beide fuhren annähernd zeitgleich von Wennigsen in Richtung Barsinghausen los, trafen sich nach Einschätzung des Gerichts aber erst am Egestorfer Kreisel und veranstalteten dann ohne weitere Rücksprache ein spontanes Rennen. Einen "normalen Überholvorgang" wollte das Gericht hier nicht erkennen - das hatte Staatsanwaltschaft jedoch immer wieder ins Felde gefügt. "Augenblicksverwagen" war eines der Elemente der Strafverteidiger. Beide Fahrer beschleunigten ihre Fahrzeuge immer weiter, beide nahmen so das Rennen an, beide wollten herausfinden, wer das stärkere Auto hat, so die Kammer.

Beide Angeklagte, die Nebenkläger als auch die Staatsanwaltschaft haben nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen. Dann würde vor dem Bundesgerichtshof das heutige Urteil überprüft. Während Ewa P. weiter in Haft bleibt, ist der Mitangeklagte Marco S. vorerst noch frei.

Die Verteidigung von Marco S. hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Damit wird das Urteil für ihn nicht rechtskräftig und der Bundesgerichtshof muss das Urteil überprüfen. "Bis der BGH sich der Sache annimmt, können schnell sechs Monats vergehen. Bis dann ein Urteil da ist, könnte schon Weihnachten sein", so der Verteidiger.

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