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Unfall Kirchdorfer Rehr – Das Landgericht nimmt den Fall im Juli wieder auf

Die Angeklagten E.P. (hinter der Akte) und M.S. vorne (verpixelt) vor dem Landgericht. Der schwere Unfall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.

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Hannover/Egestorf. Am 17. April 2023 wurde vom Landgericht Hannover das Urteil zum Unfall Kirchdorfer Rehr gesprochen. Die Angeklagten Ewa P. (41) und Marco S. (41) hatten mehrjährige Freiheitsstrafen erhalten. Bei dem Unfall starben am 25. Februar 2022 zwei kleine Kinder – die Mordanklage der Staatsanwaltschaft bestätigte das Landgericht damals nicht. Beide Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Hannover gingen nach dem Urteil des Landgerichts in Revision. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil dann teilweise aufgehoben, nun geht es wieder vor das Landgericht Hannover.

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Das Landgericht hatte beide Angeklagten des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig gesprochen. Es hat die Angeklagte P. zu einer Freiheitsstrafe von sechs und den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 29. Februar das landgerichtliche Urteil - mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen und der Rennabrede - aufgehoben.

Daher geht es bald zurück vor das Landgericht Hannover. „Den Angeklagten wird u. a. vorgeworfen, in Barsinghausen im Februar 2022 in Folge eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens durch einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zwei sich darin befindliche Kinder ermordet zu haben“, heißt es vom Landgericht. Ein Sprecher des Landgerichts teilte nun mit, dass für die Verhandlung wegen Mordes drei Termine angesetzt worden sind. Eine Entscheidung wird für den 24. Juli erwartet.

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