Wennigsen. Im Gaußweg in Wennigsen entsteht ein neues Gebäude. Da dieses mit seiner Bauweise und der Höhe stark von den bestehenden Gebäuden abweicht, machen die Anwohner sich Sorgen, was hier gebaut wird und ob dies den geltenden Regeln entspricht. Das Verhalten der Region Hannover und der Gemeinde Wennigsen trug bislang nicht dazu bei, dass für klare Verhältnisse gesorgt wurde.
„Eigentlich ist das Haus ganz schön“, heißt es bei einem Treffen vor Ort von einer Anwohnerin. Allerdings steche das Gebäude im Quartier durch seine Größe und die Bauweise extrem hervor. Die Anwohner fragen sich, ob das alles so legal ist. Architekt Bernd Glaser und Anwohner Erwin Kophstahl haben sich näher mit dem Bau auseinandergesetzt und nach Antworten gesucht – bislang vergeblich.
„Wie ein Turm steht das Haus in der Nachbarschaft.“
„Laut Bebauungsplan ist all das hier reines Wohnbaugebiet, in dem nur eingeschossig gebaut werden darf“, erklärt Kophstahl. „Nach diesen und weiteren Vorgaben wurden hier Ende der 70er Jahre alle Häuser gebaut.“ Im Gaußweg hat das Gebäude ein drittes Geschoss und überragt die Nachbarhäuser deutlich. „Wie ein Turm steht es neben den Nachbarhäusern“, so die Anwohnerin. „Wir wollen niemandem etwas unterstellen, aber dieser Bau sollte fachmännisch überprüft werden, solange er im Bau ist“, so Glaser.
Keine Erklärungen von Region und Gemeinde
Kophstahl bedauert, dass Anfragen bei der Region Hannover und bei der Gemeinde Wennigsen bislang ins Leere liefen. Mal seien E-Mails angeblich nicht angekommen, weshalb ein Termin bei der Bauaufsicht im Rathaus Wennigsen nicht stattfinden konnte, und bei einem Telefongespräch mit der Sachbearbeiterin, die die Baugenehmigung unterschrieben hat, war dann die Akte nicht auffindbar. „Das ist leider sehr undurchsichtig“, bedauern Kophstahl und Glaser.
Was ist mit dem ominösen dritten Obergeschoss?
Bekannt sei ihnen bislang nur, dass das alte Fertighaus im Gaußweg vor etwa zwei Jahren teilweise abgerissen wurde. Da Keller und Erdgeschoss entkernt, aber erhalten blieben, gilt die Baumaßnahme als Umbau, nicht als Neubau. Anfang 2024 hätten dann erste Bauarbeiten begonnen. Zwischenzeitlich wurde der Bau für einige Monate unterbrochen, da die Region die Baustelle versiegelte. Eine Baugenehmigung habe öffentlich nie ausgehangen. Besonders irritierend sei, dass die Genehmigung für den Bau erst im November 2024 erteilt wurde, während der Rohbau bereits im Dezember 2024 abgenommen wurde. „Da stand aber schon fast alles, und kurz danach entstand das dritte Geschoss“, so die Anwohnerin. Der Bauherr soll aus Wennigsen kommen, sich aber nicht weiter zum Bauprojekt äußern.
Laut Baugenehmigung sollen die Räume auch für „freiberufliche Beratungsgespräche“ genutzt werden. Das dritte Obergeschoss dürfe nicht ausgebaut werden, sondern nur als Stauraum dienen. „Aber warum hat dieser Stauraum dann Fenster?“, fragt sich Glaser. „Irgendwas stimmt da nicht, und Grundfläche, der versetzte Geschossbau - generell die Baugenehmigung - müssen überprüft werden“, findet Kophstahl. „Der ganze Bau und wie er genutzt werden soll, ist ominös und sollte vor Fertigstellung überprüft werden.“ Von einer Anwohnerin wurde bereits ein Anwalt eingeschaltet, der Anfang des Jahres bei der Region Hannover einen Widerspruch eingereicht hat. Bislang ohne eine Stellungnahme durch die Behörde.
Anwohner wünschen sich Antworten
Die vielen Ungereimtheiten und die Frage, wozu der Bau wirklich genutzt werden soll, haben die Gerüchteküche angeheizt, und die Nachbarschaft wünscht sich klare Antworten von Region und Gemeinde. „Es ist ein extremer Bau für dieses Wohngebiet und wir wollen nur geklärt wissen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht“, erklären Kophstahl und Glaser.
Update 17 Uhr:
Auf Nachfrage bei der Region Hannover antwortete diese, dass die Arbeiten an dem Neubau begonnen wurden, ohne dass alle rechtlichen Grundlagen dafür vorlagen. „Die Region Hannover hat die Baustelle als zuständige Bauaufsichtsbehörde deshalb zunächst stillgelegt. Später wurden für das Bauvorhaben alle erforderlichen Unterlagen eingereicht, sodass eine Baugenehmigung erteilt werden konnte“, so ein Sprecher der Region. Die Baugenehmigung sei entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans für ein Vollgeschoss erteilt worden und sehe Zwischen- und Schlussabnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass das fertige Gebäude dieser Vorgabe entspricht. Wann diese Abnahmen stattfinden werden, sagte der Sprecher nicht. „Gegen die Baugenehmigung liegt ein Widerspruch vor, der derzeit geprüft wird.“