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Gaußweg in Wennigsen – Wenn Geschoss nicht gleich Geschoss ist

Archivbild.

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Wennigsen. Im Gaußweg in Wennigsen entsteht ein neues Gebäude. Da dieses mit seiner Bauweise und der Höhe stark von den bestehenden Gebäuden abweicht, machen sich die Anwohner Sorgen, was hier gebaut wird und ob dies den geltenden Regeln entspricht. Nun äußert sich die zuständige Bauaufsichtsbehörde, die Region Hannover, zu dem Bau.

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Im Gaußweg ist laut Bebauungsplan nur eine eingeschossige Bauweise erlaubt, weshalb die Häuser dort auch entsprechend aussehen. Der Bau, der nun dort entsteht, hat mittlerweile drei Geschosse. Vor Ort fragt man sich daher, wie das sein kann und darf.

Grundsätzlich gilt: Wenn der Baubauungsplan ein Vollgeschoss erlaubt, also ein oberirdisches Geschoss mit einer lichten Höhe von 2,20 Metern oder mehr, können gemäß der Niedersächsischen Bauordnung unter bestimmten Voraussetzungen noch bis zu zwei Nicht-Vollgeschosse aufgesetzt werden: ein sogenanntes Staffelgeschoss, das gegenüber dem darunterliegenden Geschoss zurückgesetzt ist und maximal zwei Drittel von dessen Grundfläche hat, und ein Dachgeschoss, in dem aufgrund der erforderlichen lichten Höhe keine Aufenthaltsräume möglich sind. „Da es nicht erlaubt ist, mehrere Staffelgeschosse aufeinander zu setzen, ist es nicht möglich, mit Nicht-Vollgeschossen unbegrenzt in die Höhe zu bauen“, so ein Sprecher der Region Hannover. „Das Bauvorhaben im Gaußweg 2 hält sich nach jetzigem Stand an alle textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie an die erteilte Baugenehmigung.“

Die Baugenehmigung sei entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplans für ein Vollgeschoss erteilt worden und sehe Zwischen- und Schlussabnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass das fertige Gebäude dieser Vorgabe entspricht. Wann diese Abnahmen stattfinden werden, sagte der Sprecher nicht. „Gegen die Baugenehmigung liegt ein Widerspruch vor, der derzeit geprüft wird.“

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