Anzeige
Anzeige
Anzeige

B217 Sanierung Holtensen: Arbeiten im vierten Bauabschnitt können vollumfänglich weitergehen

Archivbild.

Holtensen. In der kommenden Woche können die Straßenbauarbeiten im Bereich der Fahrbahn im vierten Bauabschnitt in Holtensen (Wennigsen) im Zuge der B217 fortgesetzt werden. Die Landesbehörde ist trotz historischer Funde weiterhin bestrebt, die Maßnahme kurzfristig abzuschließen und die Ortsdurchfahrt Holtensen für den Verkehr wieder freizugeben..

Im Untergrund der Fahrbahn des Knotenpunktes B217 / L389 wurden während der Arbeiten bisher nicht dokumentierte, bauliche Strukturen angetroffen. Die Landesbehörde hatte den Straßenbau im betroffenen Bereich der Fahrbahn daraufhin gestoppt und die Fachbehörde sowie eine Fachfirma für weitere Untersuchungen hinzugezogen. Bei diesen Untersuchungen wurde der Zufallsfund sorgfältig und zügig dokumentiert und kartiert, erklärt die Landesstraßenbehörde auf Nachfrage von Con-nect.de.

Gleichzeitig konnten die Arbeiten in den Nebenanlagen durch die Baufirma jedoch ohne Verzögerungen fortgesetzt werden - lediglich der Straßenbau im Bereich der Fahrbahn musste ruhen. „Weitere Verzögerungen im Baufortschritt konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Die gefundenen baulichen Strukturen werden nun nach der umfassenden Dokumentation durch Schutzmaßnahmen abgedeckt und können so geschützt im Boden verbleiben“, erklärt Martin Klose, Sprecher der Landesstraßenbehörde, „Nach vorsichtiger und sorgfältiger Verfüllung kann der Straßenbau im Anschluss fortgesetzt werden.“

Die Asphaltarbeiten können im vierten Bauabschnitt daher wie geplant am 10. Juni stattfinden. Die Landesbehörde bedankt sich bei allen beteiligten Akteuren für die kurzfristige, schnelle und konstruktive Zusammenarbeit, so Klose.

Verkehrsteilnehmer werden weiterhin gebeten, den beiden ausgeschilderten Umleitungsstrecken der U1 über Gestorf und der U2 über Wennigsen zu folgen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen und um gegenseitige Rücksichtnahme.