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Hundesportverein zieht Klage gegen Schützenverein zurück

Verwaltungsgericht Hannover.

Barsinghausen.

Ein Barsinghäuser Hundesportverein und ein Schützenverein für Groß- und Kleinkaliberschießen mit Vereinsgelände auf der Gemarkung Barsinghausen (Steinbruch „In den Schütten") trafen sich vergangene Woche vor dem Verwaltungsgericht in Hannover.

Die 4. Kammer verhandelte über eine Nachbarklage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb eines offenen Schießstandes für Großkaliberwaffen. Der Hundesportverein sah durch die Geräuschbelästigung des offenen Schießstands seine Existenz bedroht. Seit 60 Jahren betreibt der Verein seine Anlage für Hundesport und Hundetraining am „Rehpfad". Der Kläger macht unter anderem geltend, dass ein Weiterbetrieb des Vereins in Hörweite des Großkaliberschießstandes wegen drohender Generalisierung der Geräuschangst, psychischen Leiden, gestörtem Sozialverhalten oder Unfällen infolge von Panikreaktionen unter den Hunden unmöglich sei. Ein starker Mitgliederschwund oder sogar eine völlige Aufgabe des Trainingsbetriebs sei zu befürchten.

Am 4. Februar trafen sich nun beide Parteien vor Gericht. Der Kläger und der Beklagte haben in einer Verhandlungspause vereinbart, dass sie ins Gespräch kommen wollen und der Schützenverein hatte angeboten, zu weiteren Absprachen bereit zu sein. Daraufhin hat der Kläger die Klage zurückgenommen, dies teilte das Verwaltungsgericht auf Anfrage von con-nect.de mit. 


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