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Als ein „kraftvolles Signal für den Wohnungsbau" haben die Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen, die Erhöhung der Landesmittel für den sozialen Wohnungsbau bezeichnet. Die Landesregierung hat sich jüngst darauf verständigt, aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2018 die Summe von 400 Millionen Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung zu stellen. Der Betrag soll in das Sondervermögen des Landes fließen, aus dem die Förderung finanziert wird. Das Ergebnis sei vor allem auch ein Erfolg des Bündnisses für bezahlbares Wohnen, sagten Bauminister Olaf Lies, Verbandsdirektor des Verbandes der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V., Heiner Pott, und der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Niedersachsen-Bremen e.V., Randolph Fries, auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Hannover. Jetzt sei es wichtig, schnell in die Umsetzung zu kommen.
Das „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen" hatte das Ziel formuliert, bis 2030 rund 40.000 neue Sozialwohnungen zu schaffen. Die Landesregierung will deshalb die Zahl der geförderten Wohnungen in einem absehbaren Zeitraum auf 4.000 Sozialwohnungen pro Jahr steigern. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten 400 Millionen Euro geht die Landesregierung den wichtigen Schritt, um diese Zielmarke auf Sicht zu erreichen. Bis 2023 könnte bei einem günstigen Verlauf ein Gesamtfördermittelvolumen von bis zu 1,7 Milliarden Euro mobilisiert und in den geförderten Wohnungsbau investiert werden.
Bauminister Olaf Lies sagt dazu: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis und elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land und inzwischen die soziale Frage. Die soziale Wohnraumförderung ist das Herzstück, wenn es darum geht, das Angebot an bezahlbaren Wohnungen auszuweiten. Die Mittel, die wir jetzt zusätzlich für die Wohnraumförderung verwenden, sind ein starkes Signal für mehr geförderten Wohnungsbau und ein klares Bekenntnis der Landesregierung zu diesem wichtigen Instrument der Wohnungspolitik. Die Verbandsbeteiligung zu den neuen Förderbestimmungen ist bereits gestartet."
Die Zusage der Landesregierung, nach mehr als 15 Jahren wieder mit eigenen Mitteln in den sozialen Wohnungsbau einzugreifen, ist nach Auffassung der Wohnungswirtschaft ein wichtiges sozialpolitisches Signal. Von einer „lang ersehnten Kehrtwende in der niedersächsischen Wohnungspolitik" sprach vdw-Verbandsdirektor Heiner Pott. „Unser jahrelanges Bemühen in dieser Frage hat sich ausgezahlt, und letztlich ist es auch ein Verdienst aller Beteiligten im Bündnis für bezahlbares Wohnen." Mit dem nun zur Verfügung stehenden Betrag können bis 2023 rund 14.000 neue Wohnungen gefördert werden. Pott mahnte: „Um das von Ministerpräsident Stephan Weil und dem Bündnis formulierte Ziel, 40.000 neue bezahlbare Wohnungen bis 2030, zu erreichen, müssen zusätzliche finanzielle Anstrengungen unternommen werden." Steigende Baukosten, fehlendes Bauland und erschöpfte Kapazitäten im Bauhandwerk seien weitere Herausforderungen. Zu diesen Punkten habe des Bündnis ebenfalls Vorschläge erarbeitet, die nun umgesetzt werden müssten.
Randolph Fries, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Niedersachsen-Bremen e. V.: „Wir freuen uns, dass wir als Partner im von Bauminister Olaf Lies gegründetem Bündnis für bezahlbares Wohnen in schwierigen, aber sehr konstruktiven Verhandlungen helfen konnten, den öffentlich geförderten Wohnungsbau neu aufzustellen. Wir beglückwünschen die Landesregierung zu diesem Kraftakt, um das laut Ministerpräsident Stephan Weil „Problem unserer Zeit - Wohnen" lösen zu können."
„Insgesamt haben wir bei den geförderten Wohnungen ein steigendes Interesse an den Fördermitteln zu verzeichnen", so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies weiter. „Aber das reicht noch lange nicht, um die rasante Abnahme der Anzahl der Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen zu stoppen. Ich bin deshalb froh und dankbar, dass wir jetzt mehr Klarheit darüber haben, wie wir die vom „Bündnis für bezahlbares Wohnen in Niedersachsen" erarbeiteten Vorschläge zur Verbesserung der Förderung finanzieren können und zu mehr gefördertem Wohnraum kommen. Dabei dürfen wir nicht die Fehler der 70er Jahre machen. Unser Ziel ist es, Wohnen und Leben im Stadtteil zu ermöglichen und unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen miteinander zu verbinden. Die Investitionsbereitschaft der Wohnungswirtschaft ist da. Ich bin sicher, dass wir dem sozialen Wohnungsbau mit unseren Maßnahmen einen kräftigen Anschub geben können", so Bauminister Olaf Lies abschließend.
Das im März 2018 auf Initiative der Wohnungswirtschaft und des Bauministeriums gegründete Bündnis hatte im letzten Jahr Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Förderbestimmungen für den sozialen Wohnungsbau vorgelegt. Die neuen Förderbestimmungen sollen es ermöglichen, auch auf angespannten Wohnungsmärkten neue Sozialwohnungen zu schaffen. Durch höhere Fördersätze, die Anhebung der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten und höhere Tilgungsnachlässe soll das Wohnraumförderprogramm des Landes noch attraktiver werden. Auf diese Weise sollen Anreize geschaffen werden für Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und auch für private Investoren und Wohneigentümer, in den sozial geförderten Wohnungsbau zu investieren. Bestandteile des neuen Förderprogramms sollen außerdem die Förderung von Wohnheimen für Studierende sowie von Wohnraum auf den Ostfriesischen Inseln werden.
Hintergrund: Die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohnraum versorgen können, ist Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung. Zusammen mit der Gewährung von Wohngeld zur Stärkung der Mietzahlungsfähigkeit stellt die soziale Wohnraumförderung eine wichtige Säule der Wohnraumversorgung dar. Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung ist sowohl die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen als auch die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums, vor allem für Haushalte mit Kindern.
Im Rahmen der Förderung von Mietwohnraum werden Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderempfängerinnen und Förderempfänger erhalten staatliche Subventionen. Im Gegenzug verpflichten sie sich, die mit den Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderten Wohnungen nur an solche Haushalte zu vermieten, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Einen Wohnberechtigungsschein erteilen die zuständigen Stellen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Es gab zum Ende des letzten Jahres in Niedersachsen noch 74.887 Sozialwohnungen. Das ist ein Rückgang von rund 23.000 Wohnungen seit 2012 (minus 23,42 %). Allein im Vergleich zum Ende des Jahres 2017 beträgt der Rückgang mehr als 7.600 Wohnungen (minus 9,22 %). Schon in wenigen Jahren (2022) könnten es nur noch rund 40.000 Wohnungen sein.