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Nachdem sich der Rat für wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung der Straßensanierungen entschieden hat, soll nun vermieden werden, dass Grundstückseigentümer doppelt zur Kasse gebeten werden. Eine Verschonungsregelung soll Grundstückseigentümer, die bereits Straßenausbaubeiträge gezahlt haben oder noch zahlen müssen, für bis zu 20 Jahre von den wiederkehrenden Beiträgen befreien. Nach jüngster Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. müssen die Kriterien für die verschonten Grundstücke genau festgelegt werden. Welche Kiterien dies sind und welche Grundstücke verschont werden sollen, sind den Anlagen, die unter diesem Artikel zum Download bereit stehen, zu entnehmen.
Die Verschonungsregelung ist Thema im Finanzausschuss, der am morgigen Donnerstag, 20. September, tagt. Die Sitzung beginnt um 18 Uhr in der Mensa des Otto-Hanhn-Gymnasiums, Schulzentrum Süd. Die Sitzung ist öffentlich.