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Wie ein Strumpfband vor dem Amtsgericht endete

Region.

Es sollten nur noch Schattierungen und Verfeinerungen tätowiert werden - Doch das soll ein Tätowierer komplett vermasselt haben. Nun sitzt er wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht. Der Tätowierer gibt an, dass er das Strumpfband-Tattoo ohne Bezahlung gestochen habe und auch nur Hobbytätowierer sei. Die Klägerin fordert mindestens 1.500 Euro Schmerzensgeld und weitere 1.500 Euro Schadensersatz für die anfallenden Ausbesserungsarbeiten.

Aktenzeichen: 512 C 461/18