Region.
In Niedersachsen gibt es aktuell 41 durch das Land geförderte Frauenhäuser. Das Land hat neben der allgemeinen Fördersumme in Höhe von rund 4,4 Millionen Euro in diesem Jahr zusätzlich eine Million Euro für den barrierefreien Aus- und Umbau der niedersächsischen Frauenhäuser bereitgestellt. Sozialministerin Carola Reimann: „Es freut mich, dass wir mit diesen zusätzlichen Haushaltsmitteln die Arbeit der Frauenhäuser unterstützen und im Sinne der Istanbul-Konvention für besseren Gewaltschutz sorgen. Frauenhäuser müssen auch für Frauen mit körperlichen Einschränkungen zugänglich sein.“ Mit Ratifizierung der „Istanbul-Konvention“ im Oktober 2017 hat sich Deutschland auf all seinen staatlichen Ebenen verpflichtet, das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Mit dem barrierereduzierenden Aus- und Umbau sollen Frauenhäuser für Frauen mit Behinderungen besser zugänglich werden. Zuschüsse für einen barrierereduzierenden Aus- und Umbau erhalten die Frauenhäuser in Delmenhorst, Helmstedt, Hildesheim, Lingen, Nordhorn und Meppen. Diese fließen beispielsweise in den Bau einer komplett barrierefreien Etage in Hildesheim sowie barrierefreie Bäder und unterfahrbare Küchen, Rampen für den Außenbereich und verbreiterte Türen für Rollstuhlfahrerinnen an allen Frauenhäusern. Zudem ist aktuell eine Webseite des Landes Niedersachsen in Planung, die alle Angebote des Gewaltschutzsystems in einfacher Sprache vorstellen wird. Im Jahr 2018 fördert das Land insgesamt 370 Frauenhausplätze. Jährlich werden circa 2.200 Frauen und 2.000 Kinder in den Frauenhäusern Niedersachsens aufgenommen. 2019 werden Frauenhäuser voraussichtlich mit rund 4,5 Millionen Euro unterstützt. Das Land Niedersachsen verfügt insgesamt über ein gut ausgebautes System gegen häusliche Gewalt. Dazu gehören neben den Frauenhäusern unter anderem 29 Beratungs- und Interventionsstellen (BISS), 43 Gewaltberatungsstellen und drei Mädchenhäuser. Die Kommunen finanzieren die Frauenhäuser im Rahmen der örtlichen Daseinsvorsorge. Das Land gibt zusätzlich Fördergelder auf Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“. Im Jahr 2018 haben neben den Frauenhäusern auch die Gewaltberatungsstellen (rund 2,5 Millionen Euro) und die Beratungs- und Interventionsstellen (rund 1,5 Millionen Euro) Fördergelder auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, erhalten. Darüber hinaus flossen 225.000 Euro in Mädchenhäuser, 270.000 Euro in das Netzwerk ProBeweis, 355.000 Euro in Betreuungseinrichtungen und Schutzwohnungen für von Frauenhandel Betroffene, 300.000 Euro in das Projekt „Worte helfen Frauen“ (Übersetzungsleistungen für geflüchtete Frauen; von allen Einrichtungen, die zu frauenspezifischen Themen beraten, nutzbar) sowie 205.000 Euro in Maßnahmen gegen Zwangsheirat und Zwangsehe. Seit 2012 wurde das Mittelvolumen des Landes zur Förderung der Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen und Beratungs- und Interventionsstellen ─ insbesondere bedingt durch die bedarfsorientierten Zuschusskomponenten ─ insgesamt von rund 4,1 Millionen Euro in 2011 auf 5,9 Millionen Euro in 2016 erhöht. Dabei stiegen die Zuschüsse für Frauenhäuser insgesamt bereits um rund 845.000 Euro. Mit der aktuellen Richtlinie, die seit dem 1.1.2017 gilt, wurde sowohl den veränderten Bedarfen als auch einer weiteren bedarfsgerechten Anpassung der Förderung Rechnung getragen. Der Haushaltsansatz für 2017/2018 beträgt nun je 8,65 Millionen Euro. Auf die Förderung der Frauenhäuser in 2018 entfielen davon rund 4,4 Millionen Euro, sodass die Förderung nochmals um rund 44 Prozent erhöht wurde.