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Tanzverbot vor Ostern

Quelle: pixabay.

Hannover. Die Landeshauptstadt Hannover weist darauf hin, dass nach den Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes (NFeiertagsG) Ã¶ffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag (17. April) ab 5 Uhr morgens bis zum Ablauf des Karsonnabends (19. April), 24 Uhr, und somit für 67 Stunden unzulässig sind..

Als öffentlich gilt eine Veranstaltung, zu der grundsätzlich jede Person Zugang hat, ob gegen Entgelt oder auch ohne. Die in Gaststätten übliche Hintergrundmusik betrifft dies nicht. Am Karfreitag sind darüber hinaus Veranstaltungen mit Konzerten und Bühnendarbietungen lediglich dann erlaubt, sofern sie auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen und auch nur dann, wenn sie ausschließlich in Räumen ohne Schankbetrieb stattfinden.