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Stromausfall im Kernkraftwerk Unterweser

Standardbild.

Region.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Unterweser (KKU) über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Am 4. April ist es im Kernkraftwerk Unterweser (KKU) zu einem Stromausfall gekommen. Die Eigenbedarfsversorgung des KKU wurde unterbrochen und der Ersatzstromfall ausgelöst. Ein solcher Vorfall ist meldepflichtig und wurde dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde in Kenntnis gesetzt. Durch das Ereignis ist es zu keiner Gefährdung gekommen. "Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft", erklärte das Ministerium.