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Am 12.04.2019 nahm die Bundespolizei einen 26-jährigen somalischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul fest. Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bereits 2016 wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro verurteilt, beglich die offene Rechnung mit der Justiz jedoch nur teilweise und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hannover zum Antritt der fälligen 34-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.