Hannover. Die Staatsanwaltschaft Hannover hat vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover Anklage gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Continental AG Dr. N. sowie drei ehemalige Führungskräfte des Konzerns erhoben..
Den Angeschuldigten wird Beihilfe zum Betrug in mittelbarer Täterschaft in mehr als drei Millionen rechtlich zusammentreffenden Fällen im Zusammenhang mit dem sog. VW-Verfahren vorgeworfen.
In dem sog. VW-Verfahren sind Führungskräfte des Automobilherstellers Volkswagen wegen Betruges in mittelbarer Täterschaft vor dem Landgericht Braunschweig angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, Zulassungsbehörden und Fahrzeugkäufer in Europa darüber getäuscht zu haben, dass geltende Abgasnormen unter anderem bei Dieselfahrzeugen des Typs EA 189, 1,6l nicht eingehalten wurden und eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Die vier ehemaligen Continental-Manager stehen im Verdacht, das Motorprojekt EA 189, 1,6l in enger Abstimmung mit Verantwortlichen von VW gefördert und die ihnen nachgeordneten Mitarbeiter trotz Kenntnis von der vorhandenen Abschalteinrichtung in der Fortführung des Projektes bestärkt zu haben.
Continental lieferte an den Automobilhersteller Volkswagen die entsprechenden Motorsteuergeräte, in welche die – nach Vorgaben von VW - vom Zulieferer programmierte Software integriert war, die als Abschalteinrichtung verwendet wurde. Konkret ermöglichte die Software die Erkennung eines behördlichen Abgastests. Nur für diesen Fall war die Verbrennung so abgestimmt, dass die geltenden Grenzwerte für Emissionen eingehalten wurden. Im normalen Kundenbetrieb hingegen wurden insbesondere die Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen erheblich überschritten.
Im Ergebnis kam es hierdurch zwischen November 2008 und September 2015 zu mehr als drei Millionen Verkäufen nichtzulassungsfähiger Fahrzeuge des VW-Konzerns, die mit einem Motorsteuergerät von Continental ausgestattet waren.