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Im Februar 2017 soll ein 27-Jähriger in eine Wohnung in Hannover eingebrochen sein. Über den Balkon soll er in die Wohnung geklettern und die Balkontür des Schlafzimmers geöffnet haben. Diverse Dokumente, den Ersatzschlüssel fes Fahrzeugs und einen eingebauten Möbeltresor soll er gestohlen haben. Aus dem Auto soll er außerdem den Schlüssel für einen Geldwechsler in einer Spielhalle in Hannover gestohlen haben. In der Spielhalle habe er den Geldwechsler geöffnet, einen Schlüssel für einen Geldautomaten genommen und das darin befindliche Bargeld gestohlen haben. Zwischen Februar und März soll der Angeklagte insgesamt 11.500 Euro aus dem Spielautomaten gestohlen haben, den Schlüssel legte er immer wieder zurück in den Geldwechsler, sodass die Tat zunächst unbemerkt blieb. Nun muss er sich wegen des Wohnungseinbruchdiebstahls und des schweren Diebstahls in drei Fällen vor dem Amtsgericht Hannover am 19. September um 11.30 Uhr verantworten.
Aktenzeichen: 207 Ls 32/18