Laatzen / Region.
Ist der geplante Sonderpostenmarkt an der Karlsruher Straße in Laatzen zulässig? Und kann die Veränderungssperre dem Bauvorhaben einen Strich durch die Rechnung amchen? Darüber wird die vierte Kammer heute verhandeln.
Die Klägerin will das Warenhaus an der Karlsruher Straße errichten, dafür benötigt sie jedoch einen Bauvorbescheid. Von der Stadt Laatzen wurde im Juni 2015 ein Einzelhandelskonzept beschlossen: Das Grundstück der Klägerin soll dabei für nicht-zentrenrelevantes Sortiment vorbehalten werden. Damit war sie jedoch nicht einverstanden und ließ im März vergangenen Jahres eine Veränderungssperre aufstellen. Die Klägerin hält an ihrem Bauvorhaben fest, einen Sonderpostenmarkt zu errichten.
Aktenzeichen.: 4 A 1679/16