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Am Mittwoch, 20. März, nahm die Bundespolizei eine 21-jährige, rumänische Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest fest. Gegen die Betroffene bestand ein Haftbefehl wegen Betruges. 2017 zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro, ersatzweise 50 Tage Haft, verurteilt, beglich sie die offene Rechnung mit der Justiz nicht und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Ferner bestand eine gerichtliche Forderung in Höhe von 2.407,35 Euro zur Einziehung aus der begangenen Straftat. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgte die Überstellung zur Justizvollzugsanstalt Hildesheim zum fälligen Haftantritt.