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Am Donnerstag, 21. März, wurde ein 29-jähriger, rumänischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest durch die Bundespolizei ermittelt und festgenommen. Gegen den Betroffenen bestand ein Haftbefehl vom 11. Dezember wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Die fällige Geldstrafe in Höhe von 900 Euro beglich er nicht und entzog sich im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch sofortige Zahlung von 1.059,48 Euro konnte der Antritt einer 30-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe jedoch abgewendet und die Weiterreise gestattet werden.