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Rechtsanspruch für Grundschulkinder bis 2025 nicht umsetzbar

Symbolfoto Pixabay

Region.

Der Niedersächsische Städtetag kritisiert die Verabschiedung des Gesetzes zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ durch das Bundeskabinett. „Es ist nicht akzeptabel, dass das Bundeskabinett am heutigen Tag im Vorgriff auf eine politische Entscheidung über einen möglichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern Tatsachen über die finanzielle Beteiligung des Bundes schafft, die bei weitem nicht ausreichen werden, um das Vorhaben umzusetzen“, erklärt Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages.

„Das Bundeskabinett ignoriert die aktuellen Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Hinblick auf die Investitions- und Betriebskosten für die Realisierung des Rechtsanspruchs. Wir befürchten ein ähnliches finanzielles Desaster wie bei der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz“, so Arning.

„Wir erwarten von Bund und Ländern ein tragfähiges Finanzierungskonzept, welches insbesondere eine dauerhafte substanzielle Beteiligung des Bundes sowohl an den Investitionskosten wie auch an den laufenden Betriebskosten enthält“, führt Arning aus.

„Die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder stellt die Kommunen vor große organisatorische und personelle Herausforderungen. Neben den fehlenden finanziellen Mitteln kann ein Rechtsanspruch aufgrund des Fachkräftemangels bei Erzieherinnen und Erziehern und anderen pädagogischen Fachkräften bis 2025 nicht umgesetzt werden; ganz zu schweigen von den notwendigen Neu- oder Ausbauten, die aufgrund fehlender Baugrundstücke und Ausbaumöglichkeiten bei den Schulen sowie der Auftragslage im Baubereich nicht bis 2025 umsetzbar sind“, stellt Arning fest.

„Wir sprechen uns für landesspezifische Lösungen auf der Basis der bestehenden Ganztagsmodelle für Grundschulkinder aus, erklärt Arning abschließend.