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Gestern war bundesweiter Rauchmeldertag – Feuerwehren empfehlen Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen Q und regelmäßige Tests. Außerdem wiesen sie auf die erforderliche Überprüfung von Rauchmeldern hin. Verbraucher sollten die in ihren Wohnräumen installierten Rauchmelder vor und nach jedem Urlaub testen. Nur so können sie sicherstellen, dass diese einwandfrei funktionieren und Fehlalarme aufgrund technischer Ursachen vermeiden.
Urlaubszeit ist Fehlalarmzeit Gerade in der Urlaubszeit werden die Feuerwehren manchmal alarmiert, obwohl es gar nicht brennt. Oft piept der Rauchmelder beim Nachbarn, weil seine Batterie leer oder er verdreckt ist. Viele Menschen erkennen den Unterschied zwischen Alarm- und Warnton eines Rauchmelders nicht. Dabei ist es recht einfach, Alarmtöne von Warntönen oder einem Wecker zu unterscheiden, wenn man sie kennt.
Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar unter: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelderalarmtoene/. Wer gleich auf Nummer sicher gehen will, installiert Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen Q. Diese verfügen über eine fest eingebaute Langzeitbatterie, die zehn Jahre hält, und produzieren generell weniger Falschalarme durch äußere Einflüsse oder technische Ursachen.
Tipps zur Wartung von Rauchmeldern Fehlfahrten der Feuerwehr sollte man auch durch die richtige Pflege der Rauchmelder vorbeugen. Hinterlassen Sie während Ihres Urlaubs Ihren Wohnungsschlüssel bei vertrauenswürdigen Nachbarn. Bei Fehlalarmen können diese den Rauchmelder abstellen oder eine Wartungsfirma benachrichtigen.
Rauchmelder sind gemäß ihrer Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Dazu gehört der Check, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Melder voll funktionsfähig ist. Außerdem ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien könnte ein Batterietausch notwendig sein. Bei Fehlfunktion oder Beschädigung muss der Melder ausgetauscht werden. Laut DIN 14676 ist ein Rauchmelder spätestens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme auszutauschen.
Hinweise zur Rauchmelderpflege sind verfügbar unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/installation-und-wartung/rauchmelderpruefen-und-pflegen/
Mehr zum Thema Rauchmelder und Urlaub finden Sie auch auf dem Blog der Initiative: www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-im-urlaub/