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Radio Leinhertz bleibt sicher bis Ende April

Standardbild.

Region.

Die Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover ist gefallen: Der Radiosender Leinehertz darf bis zum 30. April weitersenden. Das Gericht hatte die aufschiebende Wirkung der Klage von Leinehertz gegen die Verfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, mit der die Zulassung zum Bürgerrundfunk widerrufen wurde, bis Ende des Monats wiederhergestellt. Dem Gericht fehlen zur Beurteilung des Sachverhalts noch Unterlagen, unter anderem eine Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft. Die Kammer will am 30. April mündlich verhandeln.

 

Aktenzeichen: 7 B 1591/19