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Radio Leinehertz legt Klage ein

Standardbild.

Region.

Beim Verwaltungsgericht Hannover sind Klage und Eilantrag der "106.5 Rundfunkgesellschaft gemeinnützige GmbH" als Veranstalterin des Bürgerrundfunks „radio leinehertz 106.5" gegen einen Widerrufsbescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) eingegangen. Widerrufen wurden jeweils unter sofortiger Vollziehung die Zulassung zur Veranstaltung von Bürgerrundfunk (Hörfunk) und der vorläufige Zuwendungsbescheid zur institutionellen Förderung, letzterer mit Wirkung ab dem 1. April.

Die Kammer beabsichtigt, Termin zur mündlichen Verhandlung von Klage und Eilantrag auf den 30. April, 10 Uhr im Sitzungssaal 4 anzuberaumen.