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Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat Freitagnachmittag auf Antrag des Bürgerradios Leinehertz die für Sonntagnacht von der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) angekündigte Abschaltung seiner Sendeanlagen zunächst abgewendet. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage von Leinehertz gegen die Verfügung der NLM, mit der die Zulassung zum Bürgerrundfunk widerrufen wurde, im Rahmen einer Zwischenentscheidung zunächst bis zum 10. April wiederhergestellt. Intention dieser Zwischenentscheidung ist es, der Kammer damit die Grundlage für eine in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht abgewogene Endentscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu verschaffen. Eine solche wäre aus Sicht des Gerichts bis zum verfügten Ende des Sendebetriebs mit Ablauf des 31. März nicht möglich gewesen, zumal dem Gericht die Verwaltungsvorgänge der NLM bisher nicht vorliegen und die Kammer es zudem für erforderlich hält, dass die NLM zu dem Antragsvorbringen noch rechtliches Gehör erhält. Von sich aus war die NLM auf Nachfrage des Gerichts andererseits nicht bereit, einen weiteren Sendebetrieb bis zu dem von der Kammer in Aussicht gestellten Verhandlungstermin Ende April zu tolerieren. Um den Eintritt der von Bürgerradio Leinehertz behaupteten irreparablen Nachteile bei einer Abschaltung der Sendeanlagen mit Ablauf des 31. März abzuwenden, hat die Kammer die getroffene Anordnung zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz daher als notwendig angesehen.
Die von der 7. Kammer ursprünglich für den 30. April vorgesehene mündliche Verhandlung über die Klage und den Eilantrag wird auf Grund dieser Entwicklung nicht stattfinden. Die Kammer wird über den Eilantrag vielmehr nunmehr aller Voraussicht nach bis zum 10. April im schriftlichen Verfahren entscheiden. Gegen den heute gefassten Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Nds. Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.