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Putztücher im Wert von 6.000 Euro bei VW geklaut

Foto: Pixabay

Region.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.12.2016 in Hannover aus dem VW-Werk in Hannover Stöcken Diebesgut, nämlich Putztücher und Handschuhe, im Wert von knapp über 6.000 Euro entwendet zu haben.

Konkret soll einer der Angeklagten, der damals als Logistikmitarbeiter beschäftigt war das auf einer Europalette gestapelte Diebesgut zunächst mit einer Folie umwickelt und es dann seinen Mitangeklagten übergeben haben, die wiederum einen von ihnen geführten LKW mit dem Diebesgut beladen und es so in eine Lagerhalle in Langenhagen gebracht haben sollen. Nach dem Abladen des LKWs sollen die Angeklagten die gestohlenen Waren für sich selbst genutzt haben.  

Das Amtsgericht Hannover hat nun über den Fall verhandelt.  

Der angeklagte VW Mitarbeiter war unbestraft und geständig. Gegen ihn wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 50 Euro verhängt. Der Komplize, also der Fahrer war nicht geständig und vorbestraft. Gegen ihn wurde eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.