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Groß- und Schwertransporte (GST) mit bestimmten Gewichten und Abmessungen werden bundesweit durch die Polizei begleitet, da diese für die Verkehrssicherheit verantwortlich ist. „Insbesondere im Nordwesten Niedersachsens musste die Polizei sehr oft unterstützen, etwa beim Transport von Rotorblättern für Windkraftanlagen. Das hat die Ressourcen im einen oder anderen Fall doch merklich eingeschränkt“, so Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. Um diese Belastung zu reduzieren, hat das Niedersächsische Innenministerium Anfang 2016 ein Forschungsprojekt gestartet, bei dem Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte zur GST-Begleitung eingesetzt werden.
Das Ergebnis liegt jetzt vor: „Die Begleitung übergroßer Transporte kann problemlos durch qualifizierte Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte übernommen werden, das hat das Projekt eindeutig gezeigt“, so Pistorius. „Vor allem aus den besonders durch die Begleitung der Transporte belasteten Regionen kamen ausnahmslos positive Rückmeldungen von der Polizei.“
Bis zum Jahr 2014 war die Anzahl der Begleitungen der GST-Transporte durch einen oder mehrere Streifenwagen zur Verkehrsregelung auf etwa 50 Einsätze pro Tag stark angestiegen. Niedersachsen hat mit Beginn des Forschungsprojektes vor zwei Jahren als erstes Bundesland mehr als 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Begleitfirmen zur GST-Begleitung zu Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten bestellt. Sie wurden vorher durch die Polizeiakademie Niedersachsen entsprechend qualifiziert. Die Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten erhielten eingeschränkte Befugnisse für den Bereich der Verkehrsregelung.
Im Projektzeitraum von März 2016 bis Juni 2018 waren dann bei insgesamt 56 Prozent der begleitungspflichtigen GST Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte im Einsatz. „Dabei hat es keine Probleme und keine negativen Folgen für die Verkehrssicherheit gegeben. Die Begleitung von Schwertransporten durch Hilfsbeamtinnen und -beamte ist sicher und sinnvoll“, so Minister Pistorius. „Darum werden wir auch künftig diesen Weg gehen und sind einen wichtigen Schritt näher an unserem selbst gesteckten Ziel: Die Polizei wirksam zu entlasten und ihr die nötige Luft für ihre Kernaufgaben zu verschaffen - nämlich der Verkehrssicherheitsarbeit und der Kriminalitätsbekämpfung. Vor dem Hintergrund der enormen Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei erwarten wir vom Bundesverkehrsminister einmal mehr, dass wir schnell eine tragfähige gesetzliche Grundlage für den bundesweiten Einsatz von Beliehenen bekommen.“
Nach Ende des Forschungsprojektes stehen in Niedersachsen seit dem 16. Juli 2018 nunmehr 109 Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte für die Begleitung von GST zur Verfügung, die bei privaten Unternehmen angestellt sind. Die Koordination des Einsatzes der Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten liegt bei deren Unternehmen.
Hintergrund: Für die bundesweite Einführung von Beliehenen muss der Bund die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beliehenen zur Begleitung von GST anhand einer Straßentransportbegleit-Verordnung (StTBV) festlegen. Die notwendige Rechtsgrundlage für die StTBV hat der Bund bereits im Dezember 2016 mit der Änderung des StVG geschaffen.
Somit stellt der Einsatz von Hilfspolizeibeamtinnen und -beamte für die Begleitung von GST lediglich eine Übergangslösung dar, bis auf der Basis bundesrechtlicher Regelungen sog. Beliehene bundesweit für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Diese werden gegenüber den Hilfspolizeibeamtinnen und -beamten, die zurzeit ausschließlich in Niedersachsen eingesetzt werden können, den Vorteil haben, dass sie die GST über Ländergrenzen hinweg in ganz Deutschland begleiten können.