Region / Bad Nenndorf.
Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem der Landkreis Schaumburg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windenergieanlagen in den Gemeindegebieten von Beckedorf und Bad Nenndorf erteilt hat. Laut dem Landesverband sind die Anlagen nicht mit dem Artenschutz vereinbar. Zudem habe der Landkreis die Erforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu Unrecht verneint.
Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts hat dem Antrag stattgegeben. Die angegriffene Genehmigung leide an einem absoluten Verfahrensfehler. Das Ergebnis der von dem Landkreis vorgenommenen Vorprüfung, wonach eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich sei, weil das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben könne, sei nicht nachvollziehbar. Vielmehr zeige die durchgeführte Vorprüfung, dass schädliche Umweltwirkungen nicht offensichtlich auszuschließen sind. In einem solchen Fall müsse laut des Gerichts der Genehmigungserteilung eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgehen. Dies sei jedoch nicht geschehen.
Der Landkreis und der Windenergieanlagenbetreiber können gegen den Beschluss innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.