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Niedersachsen legalisiert den Abschuss von Elterntieren

Region.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerium unter Barbara Otte-Kinast (CDU) plant eine Novellierung seines Landesjagdgesetzes. Und die hat es in sich, denn der Tierschutz wird in bisher unstrittigen Punkten einfach ausgehebelt, so der Verein Wildschutz Deutschland:

Wurden bisher zur Aufzucht erforderliche Elterntiere fahrlässig oder vorsätzlich getötet, wurde dieses Jagdvergehen als Straftat geahndet. Otte-Kinast will entsprechende Fehltritte künftig wie Halteverbote bestrafen, nämlich als Ordnungswidrigkeit.

Die Tötung von Muttertieren, die nicht erkennbar Jungtiere führen, soll sogar gänzlich straffrei bleiben. Fatal, nämlich tödlich ist diese Regelung für viele Hirschkälber, die gerade im ersten Winter der Führung der Hirschkuh dringend bedürfen. Beim Verlust der Mutter werden die Kälber aus ihrem Rudel ausgestoßen. Führungslosigkeit, Isolation, Stress, mangelnder Zugang zum Futter führen zu einer rapiden Verschlechterung des Gesundheitszustands und nicht selten zum Tod. „Das ist des Jägers höchst Gebot, was du nicht kennst, das schieß nicht tot!“ Dieses Credo – eigentlich der Inbegriff der Weidgerechtigkeit – soll in Niedersachsen nun mit einem Federstrich der politisch Verantwortlichen zur Bagatelle gemacht werden. Hintergrund ist wohl – wie auf Bundesebene - die Intention, Reh- und Rotwild dramatisch zu reduzieren, angeblich, um den Aufbau klimaresilienter Wälder ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Das heißt nichts anderes, als dass man künftig für den Schutz von Aufforstungsflächen kein Geld mehr in die Hand nehmen möchte. Ethik ist dabei nur störend. Niedersachsens Jäger sollen nicht zögern und das Wild etwa so ansprechen wie es die Weidgerechtigkeit fordert, sondern so viele Tiere, wie eben möglich zur Strecke bringen.

„Ansprechen“ ist Jägersprache und bedeutet vor dem Schuss zu erkennen, ob es sich um ein Wildschwein oder ein Pony handelt, Alter und Geschlecht des Tieres zu bestimmen, und festzustellen, ob das Zielobjekt ein für die Aufzucht von Jungtieren erforderliches Elterntier sein könnte. Schon heute wird diese Regel insbesondere bei den stark zunehmenden Bewegungsjagden kaum hinreichend beachtet, zumal der Erfolgsdruck seitens der Staatsforste auf Berufsjäger bereits enorm ist. Aber die Deklassierung dieses Kerns der Weidgerechtigkeit entspricht der vollständigen Kapitulation der niedersächsischen Landesregierung gegenüber den berechtigten Anliegen des Tierschutzes.

„Leider ist Niedersachsen nicht alleine, wenn es um die Abschaffung des Tierschutzes für Wildtiere geht. Der schleichende, durch die Jagdbehörden forcierte Verlust der für den Tierschutz essentiellen Weidgerechtigkeit ist seit etwa zwei, drei Jahrzehnten sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene zu beobachten. Das Tierschutzgesetz ist auf Wildtiere kaum noch anzuwenden. Regelungen, die bisher den Tierschutz im Rahmen des unbestimmten Rechtsbegriffes „Weidgerechtigkeit“ weitgehend sicherstellten, werden im Rahmen der Jagdgesetzgebung oft willkürlich und ohne jegliche wissenschaftlich fundierten Kenntnisse ausgehebelt,“ erörtert Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland.