Wunstorf. In Abstimmung zwischen der DB InfraGO AG und der Stadt Wunstorf soll der vorhandene Bahnübergang aufgehoben und durch eine Unterführung für den Fuß- und Radverkehr ersetzt werden, um weiterhin eine Querungsmöglichkeit der Gleise zu gewährleisten..
Ab dem 15. April wird der vorhandene Bahnübergang außer Betrieb genommen, um die neue o.g. Unterführung herzustellen. Eine Querung der Gleise ist ab diesem Zeitpunkt für keine Verkehrsart (Fuß- Rad- und KFZ Verkehr) mehr möglich.
Die DB hat die Anwohnenden mit anliegender Information unterrichtet. Fragen zum Vorhaben sind bitte an die Mailadresse der Bahn: bahnprojekt-hhbh@deutschebahn.com zu richten.
Für den Fuß- und Radverkehr werden folgende Umleitungen zur Erreichung des Zentrums (und umgekehrt) eingerichtet:
1. Umleitung über die Hochstraße
Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung wird in Höhe der Hindenburgstraße 49/56 für die Zeit der Baumaßnahme eingerichtet, um einen gefahrlosen Übergang zur Hochstraße oder zum Bahnhof zu ermöglichen. Die Geschwindigkeit ist in diesem Bereich der Hindenburgstraße bereits auf 30km/h reduziert.
Im Bereich der Rampe von der Hindenburgstraße zur Hochstraße wird ein Halteverbot angeordnet. Die Beleuchtung auf der Rampe zur Hochstraße ist ausreichend.
Zur Sensibilisierung der Kraftfahrer auf der Hochstraße wird ein Gefahrzeichen Fußgänger in Fahrtrichtung Innenstadt angebracht. Darüber hinaus wird die Höchstgeschwindigkeit bis hinter das Ende des die Hochstraße begleitenden Geh- & Radweges auf 50 km/h reduziert.
Ergänzend wird in Höhe der Blumenauer Straße 9 für die Zeit der Baumaßnahme ein Zebrastreifen eingerichtet. Ergänzend soll die Höchstgeschwindigkeit hier auf 30km/h reduziert werden.
2. Umleitung über das Bahnhofsgelände
Nach Querung der Hindenburgstraße über den neu eingerichteten Zebrastreifen besteht die Möglichkeit, die Umleitung über das Bahnhofsgelände zu nehmen.
3. Umleitung über den Blumenauer Kirchweg
Die Schilder an der Holzbrücke „Radfahrer absteigen“ werden erneuert, da sie bereits sehr verwittert und schlecht lesbar sind. Eine Umlaufsperre kann nicht angebracht werden, da größere Fahrräder dann die Brücke nicht mehr passieren könnten.
Der Blumenauer Kirchweges ist beleuchtet und der Winterdienst ist sichergestellt. Die Höchstgeschwindigkeit wird für die Zeit der Baumaßnahme auf 20km/h begrenzt.
Auch im Bereich des Klosterwegs soll zwischen der Brücke und dem Beginn der Fahrradstraße die Geschwindigkeit auf 20km/h begrenzt werden.
Alle Umleitungen sind gleichzeitig auch Schulwegalternativen und wurden mit der Polizei bezüglich der Schulwegsicherheit abgestimmt und den betroffenen Eltern über die Schulleitungen als Schulwege vorgeschlagen.