Region / Hemmingen.
Zu Geldstrafen wurden heute Torsten B. (90 Tagessätze) und sowie Stefan G. (60 Tagessätze) vom Amtsgericht Hannover verurteilt. Beide wurden schuldig gesprochen, aufgrund von Nachlässigkeit den Tod eines Mitarbeiters mitverursacht zu haben.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, in Hemmingen eine Produktionsmaschine in Betrieb genommen zu haben, obwohl diese aufgrund des fehlenden Panzerglases nicht mehr betriebssicher war. Am 5. April 2017 löste sich ein Metallstück und flog gegen die Sicherungsscheibe, wodurch diese zersprang und nicht mehr einsetzbar war. An diesem Tag arbeitete der Angeklagte G. an der Maschine. Er informierte den Geschäftsführer B. über den Zustand der Maschine. Das Panzerglas wurde durch eine Plexiglasscheibe ersetzt. Die Angeklagten sollen hierbei gewusst haben, dass eine Kunststoffscheibe nicht in der Lage sein würde, die Wucht eines fliegenden Werkstücks aufzufangen und wie eine Sicherheitsglasscheibe die Arbeiter zu schützen. Ferner sollen sie gewusst haben, dass die Maschine durch diese Veränderung, die nicht den technischen Anforderungen entsprach, nicht mehr betriebssicher war und aus Gründen des Arbeitsschutzes gar nicht mehr betrieben werden dürfte. Bereits am 10. April wurde die Ersatzscheibe geliefert, die bis zum Unglückstag jedoch nicht eingesetzt wurde. Am 11. Mai 2017 gegen 8.15 Uhr arbeitete ein Mitarbeiter an der Drehmaschine. Beim Bearbeiten eines Metallstückes zersprang dieses aus unbekannten Gründen. Aufgrund der Fliehkräfte durchschlug ein ca. zehn Kilogramm schweres Teil des Werkstücks die Kunststoffscheibe der Drehmaschine und traf den Mitarbeiter am Kopf, woraufhin dieser ein massives, offenes Schädelhirntrauma mit schweren Blutungen erlitt. Trotz sofortiger ärztlicher Hilfe verstarb der Mitarbeiter am 22. Juni 2017 aufgrund der Schwere der erlittenen Verletzungen.
Beide Angeklagten betonten, dass weder Zeitdruck noch wirtschaftliche Gründe schuld daran sind, dass die Ersatzscheibe, die die Mitarbeiter der CNC-Drehmaschine vor Verletzungen schützen sollte, nicht eingebaut wurde. Im Prozess wurde klar, dass die Scheibe von den Mitarbeitern selbst hätte eingebaut werden können, jedoch für die Dauer eines Werktages. Der Richter verlas die Aussage eines Mitarbeiters, der in der Verhörung erklärte, dass der Ausfall der CNC-Drehmaschine aufgrund des Zeitdrucks nicht hätte ausfallen dürfen. Dass die Maschine nicht mehr sicher war, war allen Mitarbeitern bewusst, ebenso dem Opfer. Dennoch "haben alle Mitarbeiter ihr eigenes Wohl für das der Firma nach hinten gestellt", las der Richter.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die Verteidigung plädierte auf 90 Tagessätze. Verurteilt wurden beide zu insgesamt 180 Tagessätzen, da der Richter auch eine Mitschuld beim Opfer sah. Dieses wusste über den Sicherheitszustand des Gerätes Bescheid und wurde nicht zur Arbeit mit dem Gerät gedrängt.