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Missachteter Leinenzwang kostet Mann das Leben

Standardbild.

Region.

Weil sie ihre Hunde nicht angeleint hatten, stehen nun ein 34-Jähriger und eine 29-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Am 25. März letzten Jahres sollen die beiden Angeklagten in Hannover im Bereich des Geh- und Radweges am Peter-Fechter-Ufer mit ihren Hunden, einem Labrador Mischling und einem Labrador Retriever, unangeleint spazieren gegangen sein. Die Hunde sollen hierbei hintereinander hergelaufen sein und den Radweg eines Fahrradfahrers gekreuzt haben. Einer der Hunde soll das Vorderrad des Fahrrades gestreift haben, wodurch der Mann stürzte. Der Betroffene ist aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas und einer Hirnblutung am 27. März verstorben.
Aufgrund einer Verordnung der Landeshauptstadt Hannover besteht iem Bereich des Unfalls Leinenzwang. Aufgrund des vorgeworfenen Verstoßes gegen den Leinenzwang wird den Angeklagten eine fahrlässige Tötung vorgeworfen, da ein solcher Geschehensablauf bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt vorhersehbar und bei Beachtung der Anleinpflicht auch vermeidbar war. Die Verhandlung findet am 4. April um 9 Uhr im Amtsgericht Hannover statt.

Aktenzeichen: 248 Cs 492/18