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Millionenbetrug beim Online-Banking – Täter landen vor dem Landgericht

Region. Den Angeklagten wird Computerbetrug in 124 Fällen vorgeworfen, wobei sie gewerbsmäßig gehandelt und einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt haben sollen. Sie sollen in arbeitsteiliger Vorgehensweise jeweils unberechtigte Geldüberweisungen von fremden Online-Bankkonten vorgenommen und dabei einen Betrag von insgesamt rund 3.500.000 Euro erlangt haben..

Die Angeklagten sollen sich dafür eigens programmierte sog. Phishing-Seiten beschafft haben, die den Originalinternetseiten der Banken täuschend echt nachempfunden seien. Auf diesen Online-Seiten sollen die getäuschten Bankkunden ihre Kontozugangs- sowie persönliche Daten eingegeben haben, angeblich um eine aufgrund von Corona-Regeln nötige Umstellung des Online-Banking-Systems zu ermöglichen. Diese Daten seien von den Angeklagten genutzt worden, um bei den geschädigten Bankkunden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen telefonisch an eine TAN-Nummer zu gelangen, die sodann zur unberechtigten Überweisung genutzt worden sei.

Die jeweilige Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die mit einer Anklageschrift erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Prozessauftakt vor dem Landgericht ist noch im Januar und hat Nachfolgetermine bis in den März.