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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grohnde

Grohnde/Region.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Grohnde (KWG) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N (normal) 2.1.1 (INES 0) informiert.

Im Rahmen einer wiederkehrenden Prüfung wurde festgestellt, dass ein Mindestmengenventil in einer von vier Redundanzen des Notspeisesystems nicht den erforderlichen Mindestdurchfluss aufwies.

Nach der Instandsetzung des Ventils konnte die Prüfung des Systems ohne Beanstandungen wiederholt und abgeschlossen werden. Das Ereignis habe keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage und sei ohne sicherheitstechnische Bedeutung, so das Ministerium.