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Meißner zum Schutz personenbezogener Daten

Europaabgeordnete Gesine Meißner (FDP)

Region / Europa.

Die Privatsphäre der Nutzer in der elektronischen Kommunikation soll in Zukunft besser geschützt werden und Datenschutzregeln sollen für die digitale Welt modernisiert werden. Dies ist Kern einer Stellungnahme zur Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, die heute Abend vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie angenommen wird.

Dazu Gesine Meißner, Sprecherin für Digitales der FDP im Europäischen Parlament: „Ich begrüße die Initiative der Kommission, sich mit diesem Zukunftsthema zu beschäftigen. Nach der Datenschutz-Grundverordnung ist es höchste Zeit, den Datenschutz bei klassischen und neuen Kommunikationsdiensten dem digitalen Zeitalter anzupassen. Wir brauchen eine ausgewogene Lösung, die gleichzeitig die Privatsphäre des Nutzers achtet und damit sein Vertrauen in die digitale Wirtschaft bestärkt und innovative Geschäftsmodelle nicht abwürgt.“

Ziel dieser neuen Verordnung ist, das seit 2002 bestehende Datenschutzgesetz an den technologischen Fortschritt anzupassen und moderne Datenschutzregeln für die neuen Kommunikationstechnologien wie Whatsapp, Messenger oder Internettelefone zu schaffen. Außerdem sollen Privatsphäre-Einstellungen beim Tracking, die bis jetzt über sogenannte Cookies erfolgen, präzisiert werden. Das neue Regelwerk soll EU-weit vereinheitlicht werden und die in 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung, die EU-weite Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten schafft, ergänzen.

„Das Vertrauen des Nutzers ist für eine erfolgreiche Digitalisierung unserer Industrie entscheidend. Nutzerfreundliche Anweisungen über Datenschutz und digitale Kompetenzen sind deshalb wichtig, damit Bürger informierte Entscheidungen über die Verwendung ihrer Daten treffen können.“

Der Industrieausschuss verabschiedet heute eine Stellungnahme dazu. Die Verordnung sollte noch diesen Monat im federführenden Ausschuss abgestimmt werden. Die Kommission hofft, dass die Verordnung noch in diesem Jahr von Parlament und Rat verabschiedet wird, damit sie ab Mai 2018 gemeinsam mit der Datenschutzgrundverordnung angewendet werden kann.