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Meißner: Ryanair versucht Passagierrechte zu übergehen

Gesine Meißner, Europaabgeordnete

Europa / Region.

Die Kommission hat gestern im Parlament Stellung genommen zu mehreren tausend gestrichenen Flügen bei der irischen Fluglinie Ryanair. Gesine Meißner, verkehrspolitische Sprecherin der FDP erwartet eine Klarstellung bezüglich der geltenden Rechtslage:

"Ryanair hat heute verkündet, 98 Prozent der im September und Oktober betroffenen Passagiere hätten ihr Geld zurückbekommen oder seien auf andere Flüge umgebucht worden. Das klingt erstmal gut. Allerdings hat Ryanair seine Kunden nicht über alle Optionen aufgeklärt. Im Falle einer selbstverschuldeten Annullierung der Airline sehen die Europäischen Flugpassagierrechte weit mehr vor als nur eine Rückerstattung des Kaufpreises oder die Umbuchung auf einen anderen Ryanair-Flug.

Dem Kunden müssen ebenfalls geeignete Verbindungen anderer Fluggesellschaften angeboten werden, auch wenn diese um ein Vielfaches teurer sind als der ursprüngliche Ryanair-Flug. Alle entstandenen Kosten für zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung müssen von der Airline getragen werden. Bei kurzfristigen Annullierungen hat man oft zusätzlich Anspruch auf eine Kompensation von 250 bis 400 Euro je nach Länge des Fluges.

Ryanair hat seinen Kunden ganz einfach die billigste Variante angeboten. Zum Glück hat die irische Civil Aviation Authority Ryanair letzte Woche dazu gezwungen, die betroffenen Passagiere endlich umfassend aufzuklären. Wenn Airlines wie Ryanair versuchen, bestehende Flugpassagierrechte zu übergehen, muss man sich nicht wundern, wenn der Gesetzgeber diese Rechte immer weiter verschärft. Leider wird die Debatte dazu seit Jahren von den Mitgliedstaaten im Rat blockiert."

Ryanair hatte vor zwei Wochen 2100 Flüge für September und Oktober annulliert. Auch im Winterflugplan sollen bis März 2018 weitere 18 000 Flüge ausfallen. Nach eigenen Angaben fehlt Ryanair die nötige Besatzung für die Flüge. Es wurden Fehler bei der Aufstellung der Dienstpläne gemacht, so dass etliche Piloten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten ohne Flugausfälle nicht einhalten können.