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Wegen sexueller Nötigung steht ein Mann vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, am 7. Juli 2018 in zwei Fällen sexuelle Handlungen gegen den Willen der betroffenen Frauen vorgenommen zu haben. Hierbei soll er zunächst die erheblich alkoholisierte, erste Betroffene im Stadtteil Groß Buchholz in ein Bett getragen und sodann ohne Vorankündigung einen Finger in die Vagina eingeführt haben. Im Anschluss soll er in derselben Wohnung zunächst Anal- und anschließend vaginalen Geschlechtsverkehr bei einer weiteren Betroffenen vorgenommen haben, obwohl ihm durch die Betroffene mehrmals gesagt worden sein soll, dass er aufhören und die Wohnung verlassen solle.