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Leinehertz - Der Prozess beginnt

Region.

Die siebte Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat Verhandlungstermin in Sachen „Leinehertz" auf den 30. April um 10 Uhr im Sitzungssaal vier des Fachgerichtszentrums anberaumt.

Verhandelt werden die Klage und ein Eilantrag. In den Verfahren wendet sich die „106,5 Rundfunkgesellschaft gGmbH" gegen den Widerruf der Zulassung zur Veranstaltung von BĂŒrgerrundfunk durch einen Bescheid der NiedersĂ€chsischen Landesmedienanstalt (NLM) vom 22. MĂ€rz mit sofortiger Wirkung sowie den Widerruf des vorlĂ€ufigen Zuwendungsbescheides zu ihrer institutionellen Förderung im Jahr 2019 mit Wirkung ab dem 1. April 2019. Zu beiden Anordnungen hat die NLM die sofortige Vollziehung angeordnet.

Das Gericht hatte im Wege von Zwischenentscheidungen die aufschiebende Wirkung der Klage zuletzt bis zum Verhandlungstag angeordnet, um den Sachverhalt aufklĂ€ren zu können. Die KlĂ€gerin hatte nach dem Widerrufsbescheid Insolvenz beantragt. Das Amtsgericht Hannover hat die vorlĂ€ufige Verwaltung des Vermögens der KlĂ€gerin angeordnet. Das Verwaltungsgericht hat den vom Amtsgericht bestellten vorlĂ€ufigen Insolvenzverwalter beigeladen. Die Aufsichtsbehörde begrĂŒndet ihre Entscheidung damit, dass der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der KlĂ€gerin nicht mehr die GewĂ€hr dafĂŒr biete, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, weil MĂ€ngel in Buchhaltung, BelegfĂŒhrung sowie HaushaltsfĂŒhrung bestĂŒnden. Die KlĂ€gerin habe den GeschĂ€ftsfĂŒhrer auch nicht abberufen. UnabhĂ€ngig von der Person des GeschĂ€ftsfĂŒhrers erscheine ein dauerhafter Betrieb des BĂŒrgerrundfunks organisatorisch und finanziell nicht mehr gewĂ€hrleistet. Aufgrund fehlender ordnungsgemĂ€ĂŸer Belege fĂŒr die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 komme eine RĂŒckforderung in Höhe von circa 35.700 Euro auf die KlĂ€gerin zu. Es bestĂŒnden erhebliche MĂ€ngel in der Organisation der KlĂ€gerin. Die fĂŒr 2019 vorlĂ€ufig gewĂ€hrte Zuwendung in Höhe von 281.300 Euro sei zu widerrufen, weil die KlĂ€gerin unter anderem nicht in der Lage sei, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bestimmungsgemĂ€ĂŸ nachzuweisen.

Das Gericht hat zwischenzeitlich Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft beigezogen und zum Termin eine Zeugin geladen. Sofern die Beteiligten noch außergerichtliche Lösungswege finden, wird der Termin kurzfristig aufgehoben werden. Nach gegenwĂ€rtigem Sachstand wird der Termin stattfinden.

Aktenzeichen: 7 A 1589/19 (Klage) und 7 B 1591/19 (Eilverfahren)