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Landesmedienanstalt kritisiert Abschaffung von Faktenchecks bei Meta

Quelle: pixabay.

Hannover. Die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) kritisiert die von Meta-CEO Mark Zuckerberg geplante Abschaffung von Faktenchecks in den USA auf deren sozialen Netzwerken durch unabhängige Faktenprüfer – und moniert scharf diverse Einschränkungen für Hassrede aufzuweichen..

„Wir appellieren an die Online-Plattformen, ihre Verantwortung für eine faktenbasierte und transparente digitale Öffentlichkeit ernst zu nehmen und die professionellen Faktenchecks beizubehalten. Dies zu ändern, wäre ein gravierender Rückschritt im Kampf gegen Desinformation und behindert die Aufsichtsmaßnahmen der Landesmedienanstalten,“ erläutert Elisabeth Harries, Versammlungsvorsitzende der NLM, und fordert: „Es braucht eine gesetzliche Lösung, um Inhalte in sozialen Netzwerken besser zu kontrollieren. Selbst in Deutschland gibt es Einschränkungen, da Meta-Plattformen wie Facebook oder Instagram den vereinfachten Zugriff auf öffentliche Daten einschränken.“

Die NLM prüft Online-Beiträge in sozialen Netzwerken u. a. auf Gewaltdarstellungen, Extremismus oder Hass und Hetze im Netz. Seit einigen Jahren kommt dazu auch die Software „KIVI“ zum Einsatz, die mithilfe von Schlüsselwörtern automatisiert Webseiten durchsucht. KIVI wurde von der Landesanstalt für Medien NRW entwickelt und wird inzwischen von allen Landesmedienanstalten genutzt. Das Tool unterstützt bei der Recherche, Vorbewertung und Verwaltung von Jugendmedienschutz-Verstößen im Internet. KIVI sammelt bedenkliche Inhalte und analysiert diese mithilfe von Künstlicher Intelligenz. Anschließend gibt das Programm die Funde zur Prüfung an die Medienaufsicht der Landesmedienanstalten weiter.

„Programme wie KIVI erleichtern die Medienaufsicht der NLM massiv und entlasten die Mitarbeitenden. Auf den Meta-Plattformen kann dieses Hilfsmittel aber nicht eingesetzt werden und das muss sich ändern,“ so Harries. Die Einschränkung der Nutzbarkeit von KIVI durch Meta schützt damit aktiv rechtswidrige und teils jugendgefährdende Inhalte, beispielsweise extreme Gewaltdarstellungen. Meta muss sich fragen lassen, ob es die Geschäftspolitik des Unternehmens sein soll, den Jugendschutz aktiv zu behindern.