Barsinghausen. Im Haushaltsjahr 2025 wurden für den Erhalt der Landesstraßeninfrastruktur wieder mehr Mittel durch die Landesregierung mobilisiert, so dass mit der Unterstützung der Abgeordneten im Landesstraßenbauplafond der erhöhte Ansatz aus 2024 von 109,5 Millionen Euro auch in 2025 fortgeschrieben werden konnte. Doch was kommt am Ende der L391 zugute, deren Zustand seit Jahren immer schlechter wird? .
„Wichtig ist: Es ist in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes eine Verstetigung dieses Ansatzes für die Folgejahre vorgesehen“, erklärt Martin Klose, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, „Sicherlich wäre es gut und richtig, für den Landesstraßenbauplanfond noch mehr Mittel bereit zu stellen. Leider sind die finanziellen Möglichkeiten zur Gestaltung des Haushalts momentan eng begrenzt.“ Umso wichtiger erscheine daher, die nunmehr erreichte mittelfristige Planungssicherheit für die NLStBV und für die Kommunen, Baufirmen und Ingenieurbüros. „Infrastruktur braucht Verlässlichkeit.“
Landesbehörde hat nur geringe finanzielle Spielräume
Trotz dieser Fortschritte ist weiterhin eine strenge Prioritätensetzung unumgänglich. Der Erhaltungszustand der niedersächsischen Straßen und Brücken macht es notwendig, Schwerpunkte im Landesstraßenbauprogramm zu setzen. Hiervon sind sämtliche Geschäftsbereiche der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr betroffen.
In dem finalen Bauprogramm sind sowohl Sanierungsmaßnahmen an Straßen und an Radwegen, Brückenersatzneubauten und Radwegneubauprojekte, aber auch einige Um- und Ausbauvorhaben enthalten. Für neue großflächige oder auch tiefgehende Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen bleiben aber weiterhin nur geringe finanzielle Spielräume. Die Landesbehörde befindet sich generell in engem Austausch mit den zuständigen Kommunen, den Landkreisen und den Anliegenden. Dies ist auch in Barsinghausen gegeben.
Möglichkeiten in naher Zukunft begrenzt
„Die Verkehrssicherheit wird selbstverständlich durch unsere Straßenmeisterei Wennigsen gewährleistet. Jedoch sind in diesem Jahr kleinere Instandsetzungsmaßnahmen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin die einzigen Mittel, um diese dort aufrechtzuhalten“, schaut Klose in die nähere Zukunft der L391. Weiterhin weise die Landesbehörde mit entsprechenden Beschilderungen rechtzeitig auf die Schadstellen hin. Verkehrsteilnehmer seien darüber hinaus grundsätzlich gehalten, sich den Bedingungen der Infrastruktur anzupassen und sich entsprechend vorsichtig in die möglicherweise geschädigten Bereiche hineinzubewegen.