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Das Amtsgericht Hannover verhandelt am Donnerstag, 5. April, ein Verfahren hinsichtlich einer Klage auf Minderung des Reisepreises gegen einen hannoverschen Reiseveranstalter.
Die Klägerin hatte im Jahr 2015 für sich, ihren Ehemann und einem weiteren Ehepaar eine Reise auf die Kapverdischen Inseln bei dem beklagten Reiseveranstalter gebucht. Vom Gesamtreisepreis in Höhe von 4.968 Euro begehrt die Klägerin mit ihrer Klage eine teilweise Rückzahlung des Reisepreises in Höhe von 745,20 Euro. Die Minderung des Reisepreises begründet die Klägerin mit einer Vielzahl von gravierenden Mängeln.
So sei die Willkommensbegrüßung äußerst mangelhaft durchgeführt worden. Ein Begrüßungstrunk sei nicht gereicht worden und eine Präsentation über Tagesausflüge sei nicht erfolgt. Auch sei ihr gesagt worden, dass die Klägerin die Reiseleitung nicht belästigen solle, nur in ganz dringenden Fällen über die Rezeption im Hotel. Es sei zudem nicht von der Reiseleitung veranlasst worden, das vom Ehemann der Klägerin im Flugzeug verlorene Portemonnaie samt Kreditkarte und EC-Karte von der Insel Sal mittels eines „Inselhoppers" nach Boa Vista zu bringen. Einen Tagesausflug habe die Klägerin dann nicht buchen können, da die Reiseleitung nicht erreichbar gewesen sei. Die zugesicherte Animation fand zudem zu 80 Prozent in französischer Sprache statt. Die Hotelanlage habe zudem über verschiedene Mängel wie etwa einer defekten Klimaanlage, Kleingetier wie Ameisen und Kakerlaken im Hotelzimmer, eine gefährliche Stelle im Poolbereich verfügt.
Aktenzeichen: 465 C 826/18