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Ab dem 1. August müssen Eltern keine Kindergartengebühren mehr zahlen. Das hat der Niedersächsische Landtag heute mehrheitlich durch eine Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes (KitaG) beschlossen. Damit fallen für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren bis zur Einschulung die Elternbeiträge weg. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche. Neben der Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder enthält der Gesetzesentwurf zudem eine Neuausrichtung der vorschulischen Sprachförderung.
Für die Sprachbildung und -förderung in den Kindertageseinrichtungen stellt das Land zukünftig jährlich 32,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Träger können somit zum 1. August zusätzliches pädagogisches Fachpersonal unbefristet einstellen: Vorhandene Fachkräfte können ihre Verfügungs- und Leitungszeiten aufstocken. Durch die Sprachförderung werden insgesamt rund 14.000 Lehrerstunden frei, die ab dem neuen Schuljahr wieder für die Arbeit in den Grundschulen eingesetzt werden können. Über die neue Förderrichtlinie „Brücke" werden zudem zehn Millionen Euro für besonders innovative Kooperationsprojekte zwischen Kita und Grundschule bereitgestellt. Die Zusammenarbeit von Kita und Grundschule soll mit dem Projekt gefördert werden.
„Heute ist ein guter Tag für die Eltern in Niedersachsen. Wir haben unser Versprechen gehalten und einen bildungspolitischen Meilenstein erfolgreich umgesetzt. Mit der Beitragsfreiheit schaffen wir mehr Chancengleichheit. Zudem entlasten wir die Eltern nachhaltig und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne.