Wennigsen / Region.
Bei einem Blick auf die Abstimmung im Finanzausschuss der Gemeinde Wennigsen sieht es danach aus, dass zum 1. Januar 2019 die Straßenausbaubeitragssatzung gekippt wird. In dem Fachgremium votierten am Montagabend die Vertreter von SPD, Grünen, FDP und AfD für den entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion. Die CDU-Vertreter enthielten sich.
Innerhalb der CDU-Fraktion bestehe noch Beratungsbedarf, machte Anselm Borrmann deutlich. Die CDU tue sich teilweise schwer damit, die Mehrkosten für die Gemeinde durch Steuererhöhungen zu kompensieren. Zum einen sei da die Problematik, dass die Grundsteuer insgesamt nicht verfassungsgemäß sei. „Wer weiß, was eine anstehende Neubewertung der Ermittlungsgrundlagen bedeutet?“, fragte Borrmann rhetorisch. Die Folgen für den Gemeindehaushalt, aber auch für die Bürger könnten in beide Richtungen drastisch werden. Zum anderen sei da eine Initiative des Landes. „Wenn das Land diese Form der Finanzierung abschafft, muss es auch im Rahmen des Konnexitätsprinzips eine Lösung für die Kosten finden“, betonte Borrmann.
Nach einer öffentlichen Vorstandssitzung hat die CDU nun doch eine Entscheidung getroffen: Der CDU-Gemeindeverband unterstützt laut Ernst Herbst die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Nach Anhörung der Bürgerschaft bei einer öffentlichen Vorstandssitzung am gestrigen Tage sei einmütig festgestellt worden, dass der Straßenunterhalt ohne Beitragspflicht die wirtschaftlichste Variante ist. Bei gleichen Baukosten würden die Gesamtkosten sinken. Die CDU sieht keinen Bedarf, nach Abschaffung der Satzung die entgangenen Beiträge nachzurechnen. Denn die Abschaffung solle den Verwaltungsaufwand senken. Auch über die Kompensation möglicher Einnahmeausfälle wurde bei der CDU beraten. Anteilsweise ist dafür die Grundsteuer heranzuziehen. Um die soziale Gerechtigkeit zu wahren, ist daher auch die stark steigende Einkommensteuer-Einnahme von 650.000 Euro jährlich in den Blick zu nehmen. Weitere intensive Beratungen zur Refinanzierung müssen folgen. Der Übergangsprozess dürfe keine neuen Ungerechtigkeiten hervorrufen, auch nicht bei den schwebenden Verfahren.
Der Antrag der AfD, eine teilweise aus Anliegerbeiträgen und teilweise aus Steuern finanzierte Aufteilung der Beiträge zu erwirken, wurde nach Angaben von Ratsherr Werner Werner von einem Fachanwalt als nicht machbar bezeichnet. Die AfD zog ihren Antrag daraufhin zurück.
Die Entscheidung liegt beim Gemeinderat am 13. Dezember im Rahmen des Beschlusses über den Verwaltungsvorschlag des Haushaltsplanes für 2019.