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Kein Kindergeld mehr nach der Schule?

Region Hannover.

Bald endet für viele Schüler die Schule. Viele Eltern sind verunsichert, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Eine Meldung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung, Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung beginnt. Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, wenn es auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann. Kann sich das Kind noch nicht bewerben, zum Beispiel weil das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet ist, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen.

Miriam Weigel, Leiterin der Familienkasse Niedersachsen Bremen betont: „Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. Dann können wir die Zahlungen aufrecht erhalten. Auch während eines Auslandsjahres ist für Kinder unter 18 Jahren häufig problemlos die Fortzahlung möglich. Für Kinder über 18 Jahre muss ein Schulbesuch oder eine Ausbildung während des Auslandsaufenthaltes nachgewiesen werden, damit wir auch dann weiterhin Kindergeld zahlen können.“ Die Formulare wie zum Beispiel Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen unter www.familienkasse.de bereit. Eltern können sich auch telefonisch informieren. Die Familienkasse ist von Montag bis Freitag von 8 bis18 Uhr (gebührenfrei) erreichbar unter 0800 4 5555 30.